Auszug - Mietenbündnis im Bezirk evaluieren
Frau Wieland stellt den Fall einer Mieterin einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft dar, der trotz des Mietenbündnisses eine Mieterhöhung auf Basis des Berliner Mietspiegels vorgelegt wurde. Daher müsse geklärt werden, ob das Mietenbündnis nur eine grobe Richtlinie darstelle oder Verbindlichkeit entfalte. Auf die Federführung durch die Abteilung Bürgerdienste für den Beschlussfall weist Frau Schmitt-Schmelz hin. Herr Herz fragt, was das Ergebnis dieses Antrages für die Mieterin bedeuten würde, die sich letztlich nur über den Gerichtsweg helfen könne. Auch würde ein auf bezirklicher Ebene eingesetztes Gremium gegenüber der Landesebene nichts bewirken können. Dass hier jedoch nicht Einzelfälle betrachtet, sondern die politische Dimension auf die Wirksamkeit ihrer Instrumente hin geprüft werden soll, konstatiert Frau Wieland. Nachdem Herr Schlosser den Beitritt seiner Fraktion erklärte, wird der Antrag mit 11:0:4 Stimmen angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Gremium einzusetzen, dass die Umsetzung des Mietenbündnisses im Bezirk überprüft und evaluiert. Dieses Gremium soll sich zusammensetzen aus den für Mieten sowie Soziales zuständigen Vertreter/innen der Verwaltung sowie Vertreter/innen der im Bezirk vertretenen landeseigenen Wohnungsgesellschaften und Mieter-Beiräten sowie Mieterorganisationen. Bis zum 31.5. 2016 ist ein Bericht zu erarbeiten und der BVV zur Kenntnis zu geben. Es ist zu prüfen, inwieweit das Gremium mit SIWA-Mitteln unterstützt werden kann. Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltung: 4 |
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