Auszug - Auswirkungen des Spielhallengesetztes für den Bezirk
Herr Betzgen, kommissarischer Leiter des Ordnungsamtes, präsentiert die Neuregelung zur Genehmigung von Spielhallen. Mit dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin im Jahre 2011 wurde die Bestandsgarantie für die bis dahin nach der Gewerbeordnung erlaubten Spielhallen bis zum 31. Juli 2016 befristet. Der Weiterbetrieb dieser Spielhallen ist nunmehr nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz in einem Sonderverfahren zu prüfen, das neben einer dreimonatigen Antragsfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes am 6. April 2016 ein förmliches Antragsverfahren und zunächst eine sechsmonatige Abwicklungsfrist vorsieht. Im Prüfverfahren sind dann auch die gesetzlichen Mindestabstände von 200 Metern um Kinder- bzw. Jugendeinrichtungen herum sowie von 500 Metern zwischen den Spielhallen zu berücksichtigen. Nachfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet und die Präsentation sowie der Gesetzestext den Ausschussmitgliedern überlassen. Als Herkulesaufgabe bezeichnet Herr Schulte die kommenden Prüfungen der Anträge durch das Ordnungsamt, mit denen auch gleichzeitig rechtliches Neuland betreten werde. Bedauerlich sei nach wie vor, dass Wettbüros, für die die ordnungsrechtliche Zuständigkeit beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) liege, weder in dieses neue Verfahren einbezogen würden noch eine längst überfällige Entscheidung zu ihrem Status getroffen werde. Das LABO scheue hier ein konsequentes Vorgehen, da es aus dortiger Sicht dazu einer Harmonisierung von nationalem und europäischem Recht bedürfe. Herr Prejawa bedankt sich für die ausführliche und kompetente Präsentation und regt an, das Thema binnen Jahresfrist wieder auf die Tagesordnung zu nehmen, um sich über erste Ergebnisse der gesetzlichen Neuregelung zu informieren.
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