Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
65. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 10.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte teilt mit:

  • Der Termin der nächsten Sitzung des Beirates zum Breitscheidplatz musste vom 1. April auf den 31. März 2016 verschoben werden.
  • Unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung und des AG City e.V. wurde das Auftaktgespräch zur Schaffung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft in der City West geführt. Seitens des AG City e.V. wurden darin hohe Erwartungen an die Verwaltung geäußert, die jedoch insbesondere bezüglich der im Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz geregelten Datenübermittlung zur Gewichtung einzelner Akteure nicht vollständig erfüllbar seien. Es wurde vereinbart, dass nach dem im Gesetz vorgesehenen Erörterungstermin das Vorhaben auch im Ausschuss vorgestellt werde. Die Standortgemeinschaft wolle beispielsweise den Mittelstreifen von Kurfürstendamm und Tauentzienstraße umgestalten sowie dessen Pflege übernehmen und intensivieren. Die jüngst zur Umgestaltung bewilligten Fördermittel würden dazu auch zurückgezahlt werden, falls dies erforderlich werde. Neben der Verbesserung der Straßenreinigung und des Winterdienstes, der Einrichtung eines drahtlosen LAN, der Entwicklung einer Markenstrategie und von Visionen sollen sogenannte City-Guides etabliert werden sowie auf dem Mittelstreifen auch Kioske und Cafés entstehen. Insbesondere die letzten zwei Punkte müssten aber noch kritisch diskutiert werden. Die Etablierung der Standortgemeinschaft setzt unter anderem eine Zustimmungsquote von 15 Prozent aller Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vor Ort voraus, die auch mindestens diesen Anteil an der Gesamtfläche halten.
  • Anstatt der Schaffung eines zweiten Rettungsweges im Rahmen von Bauvorhaben wollen Bauherren immer öfter Haltverbote durchsetzen. Diese würden jedoch regelmäßig versagt, da das Straßenverkehrsrecht nicht zur Regelung bauordnungsrechtlicher Tatbestände geeignet sei. Problematisch stelle sich daher eine Eingriffsentscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Bezirk Pankow dar, die eine gefährliche Präzedenzwirkung entfalten könnte. Aktuell hat die Senatsverwaltung sich einen vergleichsbaren Vorgang in der Friedrichsruher Straße vorlegen lassen.
  • Mit dem ab dem 3. April 2016 in Kraft tretenden Sommerfahrplan der BVG wird unter anderem eine neue Buslinie 310 eingesetzt, die die Verbindung zwischen Schmargendorf und der Wilmersdorfer Straße verbessern soll.
  • Die Schriftliche Anfrage 17/17804 „Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie (X): Wie fördert - oder behindert - die Verkehrslenkung Berlin den Radverkehr?“ wird verteilt.

 

  • Die weihnachtliche Dekoration auf dem Hohenzollerndamm Höhe Kommunale Galerie Berlin ist Kulisse für Dreharbeiten. Genehmigungsbehörde ist die Verkehrslenkung Berlin (VLB) (Nachfrage von Herrn Schlosser).
  • Wer die Demontage der Radwegschilder am Bikini Berlin veranlasste, wird geprüft. Trotz Erinnerung gab es noch keine Reaktion der VLB zur Baustellensicherung am Kaiserdamm 116. Der Unterhalt und damit auch die Reinigung von Verkehrszeichen obliegen dem Straßen- und Grünflächenamt, Mängel können per E-Mail angezeigt werden (Nachfrage von Herrn Prejawa).
  • Die Einrichtung der Baustelle am Heidelberger Platz, insbesondere der fehlenden Ampelregelung für aus der Detmolder Straße kommende Linksabbiegende, wird geprüft (Nachfrage von Herrn Mattern).
  • Informationen über Bauverzögerungen bei der Sanierung des südöstlichen U-Bahneingangs Heidelberger Platz liegen dem Bezirksamt nicht vor (Nachfrage von Herrn Kunert).
  • Zur Erschließung der Baustelle Wilmersdorfer Straße 61/62 musste ein Teil der Fußgängerzone gesperrt und zur Nutzung durch Baufahrzeuge asphaltiert werden. Werbeplakate an den Einhausungen der Straßenbäume sind nicht zulässig (Nachfrage von Herrn Eurskens).

 

 
 

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