Auszug - Planungsprozess für das Bauvorhaben Cicerostraße 55 A qualifizieren  

 
 
82. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 24.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1486/4 Planungsprozess für das Bauvorhaben Cicerostraße 55 A qualifizieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Häntsch bittet die grundsätzlichen Regularien einer Ausschusssitzung zu beachten und sensibilisiert alle Anwesenden, dass Wortmeldungen primär den Ausschussmitgliedern vorbehalten sind. Frau Rouhani führt aus, dass Sie die betroffene BVV-Verordnete ist, die zum Bauprojekt Cicerostraße in der Presse zitiert wurde. Die Kritik ist für sie nicht nachvollziehbar, Informationen aus Verwaltungsakten sind aus Ihrer Sicht so lange auch öffentlich verwertbar, bis einzelne Inhalte als vertraulich gekennzeichnet sind. Zudem betrachtet Sie sich von der Abteilung und dem Bezirksamt durch die von Ihr wahrgenommene Zurückhaltung von Informationen hintergangen. Als Beleg verteilt Sie ihr aus der Akteneinsicht vorliegenden Schriftverkehr und sie möchte mit ihrem Handeln bewirken, dass sich der Ausschuss für Stadtentwicklung nicht nur zum “Abnicken“ trifft. Herr Häntsch unterstreicht auf Grund der Zurufe aus dem Gästebereich nochmals, dass es sich um eine Ausschusssitzung handelt, in der Unmutsäußerungen oder Beifallsbekundungen zu unterlassen sind. Der Ausschuss soll sich bitte wieder auf den vereinbarten Inhalt der Tagesordnungspunkte fokussieren. Gegenüber Frau Rouhani weist er zurück, dass es sich hier um ein “Abnickausschuss“ handelt. Herr Al Abed widerspricht Frau Rouhani und sieht vor Veröffentlichung von möglicherweise brisanten Informationen das Bezirksamt als ersten Ansprechpartner, insbesondere auch, weil er es als wesentliche Aufgabe von Bezirksverordneten ansieht, Schaden vom Bezirk fernzuhalten. Er betont, dass seiner Ansicht nach Informationen aus einer Akteneinsicht zunächst erst einmal nichtöffentlich sind. Herr Schulte hinterfragt, wie sich die Anwesenden behandelt sähen, wenn sensible Informationen über den eigenen privaten Hausbau von der Verwaltung nach außen getragen werden und stellt klar, dass die Vertraulichkeit aus den Inhalten einer Bauberatung festgeschrieben ist. Es gibt keinen Anlass, diesen vorgegebenen Rechtsgrundlagen nicht zu entsprechen. Darüber hinaus weist er zurück, BVV-Mitglieder hintergangen zu haben, vielmehr wurden sie vollumfänglich informiert, spätestens seit März 2015 kennt die BVV die Cicerostraße als Wohnungsbaupotentialfläche. Jede gewünschte Akteneinsicht wurde ohne Verzögerung bearbeitet, zumal die Akteneinsicht lediglich zur Kenntnis genommen wird, die tatsächliche Einsicht erfolgt ausnahmslos in den zuständigen Verwaltungsbereichen und entzieht sich der Einflussnahme durch die Abteilungsleitung. Herr Schlosser sieht einen grundsätzlichen Unterschied im Vergleich zwischen einem privaten Hausbau und einem Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Frau Wieland verwahrt sich gegen die Aussage, als Ausschussmitglied lediglich zum “Abnicken“ an Sitzungen teilzunehmen. Gerade durch den Ersetzungsantrag zum Bauprojekt wird deutlich, dass ihre Fraktion sich für eine Transparenz in die Öffentlichkeit hinein einsetzt. Zudem betont Sie, dass insbesondere die Berücksichtigung des Denkmalschutzes Vorrang beim Bewerten der Baumaßnahme genießt und bittet den Stadtrat nochmal um die Darstellung der baurechtlichen Grundsätze dazu. Herr Dr. Lautsch kann seitens der Fraktion der CDU dem Ersetzungsantrag im Wesentlichen zustimmen, ergänzt aber, dass er den vormaligen Antrag mit dem Ersetzungswortlaut aufgeweicht sieht und beantragt den Ausschuss in einer seiner künftigen Sitzungen vor Ort tagen zu lassen. Nur mit den Eindrücken aus der jetzigen Vor-Ort-Situation lässt sich ein qualifiziertes Meinungsbild erarbeiten. Mit Bezug auf seinen vor kurzem gemachten Eindruck stellt er zur Diskussion, jenseits einer Hochbauverdichtung, in einem Wettbewerb internationale Gartenarchitekten das Areal beplanen zu lassen. Frau Rouhani stimmt einem Vor-Ort-Termin zu und greift nochmals auf, dass sie sich und den Ausschuss im Vorfeld nicht ausreichend informiert sieht. Beim jetzigen Stand des Verfahrens gibt es noch immer die Möglichkeit, das Areal entschädigungslos zu überplanen und es ist nach wie vor möglich, vor einer jetzt anstehenden Bebauung, Alternativen, wie hochwertige Grünanlagen oder andere Infrastrukturprojekte, die der wachsenden Stadt entsprechen, zu prüfen. Herr Tillinger stellt sich hinter die Ausführungen von Herrn Dr. Lautsch, gibt aber zu bedenken, sich nicht im Vorfeld einer Einwohnerversammlung zu sehr festzulegen, vielmehr möchte er dafür werben, sich erst nach der Einwohnerversammlung über Details der Planungen ergebnisoffen auseinanderzusetzen.

Herr Schulte erläutert zum Bauordnungsrecht, dass sich mit den zurückliegenden Novellierungen die Möglichkeiten der Einflussnahme bei einer Vielzahl von Anträgen auf nahezu Null reduzieren. Insofern ist es falsch zu behaupten, dass zuständige Stellen bestehendes Baurecht “aufweichen“. Auch das von Frau Rouhani angeregte Überplanen ist keine realistische Alternative, wenn das Überplanen zweifelsfrei darauf abzielt, eine geplante Bebauung zu verhindern. Eine so genannte Verhinderungsplanung ist nicht zulässig. Ein vormals entwickelter Bebauungsplan, der die Tennisplätze festgesetzt hätte, wurde vom damaligen Bezirksamt Wilmersdorf eingestellt, insofern kann sich der Investor auf Vertrauensschutz berufen und bis hier bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, der geplanten Bebauung zu begegnen. Auf die Anforderungen des Denkmalschutzes wird jeder Investor bzw. Eigentümer in Bauberatungen hingewiesen, wenn sich aus dem Bauareal entsprechende Anhaltspunkte ergeben.

Endgültige Prüfungen des zuständigen Landesdenkmalamtes erfolgen aber erst, wenn der Bauantrag tatsächlich gestellt ist. Somit ist eine Entscheidung noch nicht getroffen. Auch Herr Gusy sieht keinen Weg, die geplante Bebauung durch baurechtliche Argumentation zu verhindern, umso mehr sind alle alternativen Mittel zur Prüfung, und hier insbesondere denkmalschutzrechtliche Bedenken, in den Vordergrund zu stellen. Zudem muss mit dem Investor und mit dem Landesdenkmalamt die Auseinandersetzung gesucht werden und zu diesem Zweck wirbt er noch einmal für die Annahme des Antrages zur Einberufung einer Einwohnerversammlung. Frau Dr. Timper weist als Vorsitzende des Denkmalbeirates darauf hin, dass sie aus dieser Funktion heraus nicht immer nachvollziehen kann, wie oft geplante Investitionen dazu führen, dass beim Landesdenkmalamt denkmalschutzrechtliche Bedenken zurückgestellt werden. Als Frage bleibt, warum der Eigentümer die auch denkmalschutzrechtlich gesicherte Tennisanlage so hat verkommen lassen. Herr Sell erläutert mögliche Renditeerwartungen des Investors und vor diesem Hintergrund erfragt er, ob der Bezirk die Möglichkeit hat, das Bauland zurückzukaufen und ob mit dem Investor die Möglichkeit erörtert wurde, die vorhandene Tennisanlage zu erhalten. Herr Häntsch verweist darauf, dass diese Fragen bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung beantwortet wurden. Herr Schlosser bittet um Mitteilung von Fundstellen zur Verhinderungsplanung, die ihm von Herrn Schulte zugesagt werden. Frau Rouhani hält an Ihrer Rechtsauffassung fest, dass das Areal entschädigungslos überplant werden kann und ist der Meinung, dass hier von Seiten des Bezirksamtes ausschließlich die Interessen des Investors geschützt werden. Der Ersetzungsantrag zur Drucksache 1486/4 Planungsprozess für das Bauvorhaben Cicerostraße 55 A qualifizieren wird mit 15:0:0 Stimmen angenommen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, für die Bauvorhaben Cicerostraße 55 A und ehem. Poststandort am Hochmeisterplatz eine Einwohnerversammlung durchzuführen, auf der insbesondere die Aspekte Denkmalschutz, Umweltschutz, Verkehr und Infrastruktur dargestellt werden.

Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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