Auszug - Zweckentfremdung entgegenwirken
BV Kaas-Elias stellt vor Eintritt in die Beratung seine Befangenheit bezüglich seiner Mitgliedschaft im Beirat des Pangea-Haus zur Debatte. Eine Befangenheit wird seitens des Ausschusses nicht gesehen.
BV Klose begründet den Antrag. BzStR’ in König merkt an, das beim letzten Umzug mit Mühe und Not eine Fehlfläche von 1000 qm aufgelöst werden musste und nunmehr im Rahmen des Verwaltungsaufwuchs neue Büroarbeitsplätze geschaffen werden müssen (derzeit ca. 2500 qm). Dabei muss beachtet werden, dass am besten Immobilien genutzt werden, die bereits einen Anschluss ans Landesnetz haben oder hatten, um Kosten zu sparen. Daher regt Sie an, die Nutzungen im UCW und im Haus Pangea dahin gehend zu überprüfen, ob diese noch mit dem damaligen Nutzungswunsch der BVV konform gehen. Sie möchte eine Nutzerabfrage bei der GSE veranlassen. Die Argumentation seitens SenFin gestaltet sich schwierig, wenn man als Bezirksamt neue Flächen anmieten will, gleichzeitig aber selbst Flächen billig vermietet. Mittelfristig ist auch geplant, die Bibliothek aus dem Rathaus Schmargendorf ausziehen zu lassen, und die damit frei werdenden Räume wieder als Büroflächen zu nutzen.
BV Schlosser fragt nach, ob bekannt sei, wie lange das ehemalige Rathaus Wilmersdorf noch zur Flüchtlingsunterbringung genutzt würde. BzStR’ in König ist dies nicht bekannt, eine Rückmietung von Flächen hat die BIM allerdings schon verneint.
BV Kaas-Elias bittet die Beiräte zu den beiden Häusern in die Prüfungen mit einzubeziehen, da es durch den Antrag bereits zu Verunsicherungen bei den Nutzer/innen gekommen ist.
Für BzStR’ in König ist es z.B. ein Prüfungsfall, ob ein Bildungsträger Räume im Haus Pangea zwingend haben muss, oder ob nicht eine andere Räumlichkeit auch möglich wäre.
BV Gusy sieht zwischen dem Antrag der BVV und dem Bestreben des Bezirksamtes keinen Zusammenhang. Er lehnt im Namen von B‘90/Die Grünen den Antrag ab, da das UCW kein Standort für eine Verwaltung sei und das Haus Pangea durch die positiven Vernetzungswirkungen der einzelnen Akteure lebe, was in der Form zu erhalten ist.
BV Klose betont, dass es sich nicht um eine Auflösung der Häuser handle, sondern lediglich um eine Prüfung der Nutzungsart. Nach einem Prüfauftrag an das Bezirksamt, könne dann mit dem Ergebnis besser bei Neuanmietungen mit dem Senat verhandelt werden.
BzStR’ in König verweist darauf, dass die Anbindung des Bürgeramtes in den Arcaden nur deshalb relativ günstig ausfiel, da sich ein Knotenpunkt des Landesnetzes in unmittelbarer Nähe befand und die Anbindung innerhalb des Gebäudes durch die Arcaden vorgenommen wurde.
BV Hansen sieht den Antrag sehr kritisch, auch in der Außenwirkung. Der angesprochene Bildungsträger im Haus Pangea steht in enger Zusammenarbeit mit dem JoCenter hinsichtlich Integrationsarbeit.
BV Gusy sieht in der aufkommenden Diskussion zwischen mobilen Bauten für Beschäftigten und der Migrationsarbeit auf der anderen Seide den falschen Ansatz. Im Rahmen der damaligen Diskussion zu einer Zentralbibliothek in der Bismarckstraße wurde schließlich auch von einem Mietobjekt ausgegangen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit die Belegung der beiden ehemaligen Bürodienstgebäude Trautenaustraße 5 und Sigmaringer Straße 1 den ursprünglichen Nutzungszwecken entspricht. Zweckfremde bzw. –ferne Nutzungen sind aufzulisten und gegebenenfalls deren anderweitige Belegung zu prüfen, dabei ist zuerst vorrangig auf im Haus vorhandene Informationen zurückzugreifen. Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 4 dagegen: 7 Enthaltung: 0 Dringlichkeit einstimmig beschlossen |
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