Auszug - Temporäre Spielstraße
Herr Prejawa stellt die ursprünglich aus England stammende Idee vor. Dort würden Straßen zeitweise als Spielflächen für Kinder geöffnet, die dabei von Erwachsenen begleitet werden. Gleichzeitig werde das Parken dabei nicht ausgeschlossen, es erfolge ein kontrolliertes Hinein- bzw. Herausfahren. In Deutschland gebe es vergleichbare Projekte in Frankfurt am Main, wo dies aus Fördermitteln der EU finanziert werde, sowie in Bremen, wo Ehrenamtliche und die Verkehrswacht das Projekt begleiteten, so Herr Dr. Murach. Ein entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Antrag müsse jedoch juristisch richtig begründet sein, die Obere Straßenverkehrsbehörde wolle dazu eine Handreichung für die Bezirke erstellen. Auf die fehlende Rechtsgrundlage weist Herr Engelmann hin. Die temporäre Straßensperrung sei nach der Straßenverkehrsordnung nur bei bestehenden Gefahrenlagen möglich, nicht aber für Zwecke der kommunalen Stadtgestaltung. Die Beratung wird vertagt.
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