Auszug - Maßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung der Leibnizstraße vor Verkehrslärm gemäß § 45 der StVO
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Behandlung des Antrages in der heutigen Sitzung entfallen muss, da dieser Ausschuss federführend ist und der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Verkehr erst am 12.11. tagt. BV Dr. Murach gibt einige Erläuterungen zum Sachverhalt und erläutert eine Aufstellung, die er herumgibt. Diese enthält Kriterien für die Begründung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen.
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