Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
73. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte berichtet:

Herr Schulte berichtet:

  • Das Verwaltungsgericht wies einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Fassadenwerbung Ernst-Reuter-Platz 6 zurück. Ein Bußgeldverfahren ist eingeleitet, allerdings stünden Bußgeld- und Werbeertragshöhe in einem deutlichen Missverhältnis.
  • Das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu privaten Spielflächen wird verteilt.
  • Das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu Nachverdichtungspotenzialen für Wohnungsbau an Verbrauchermärkten wird an die Fraktionen verteilt.
  • Der Beschluss des OVG zur Kleingartenanlage Oeynhausen wird verteilt. Daraus folgend, müsse nunmehr ein Vorbescheid erlassen werden. Da der Bauantrag auch keine Befreiungstatbestände enthält, sieht das Bezirksamt keine andere Möglichkeit mehr, als diesen Antrag nach der Prüfung des Erschließungskonzeptes auch zu genehmigen. Frau Rouhani kritisiert, dass der Antragsteller nicht förmlich auf den Rückstellungswunsch der BVV hingewiesen wurde. Auch das OVG sah die Erschließung des Areals Forckenbeckstraße als nicht gegeben an, auch ein Sonderopferanspruch sei nicht erkennbar, daher bleibe es im Kern bei der Frage der Entschädigung und ihrer Höhe, so Herr Schulte. Die Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Bezirksaufsicht, stehe weiterhin aus, dagegen habe sowohl das Land als auch der Bezirk eine finanzielle Absicherung möglicher Entschädigungsansprüche abgelehnt. Dagegen hält Frau Rouhani die Frage der Erschließung nicht für durch das OVG entschieden, es sei lediglich die Revision zurückgewiesen worden, da sie nicht ausreichend begründet wäre. Der Bebauungsplan zur Sicherung der Kolonie sei weiterhin festsetzungsfähig, die Entschädigungsfrage könne nur gerichtlich geklärt werden. Herr Tillinger empfiehlt, dass der Klageweg auch selbst beschritten werden könne, alles andere sei nur noch Polemik, die politische Diskussion mache keinen Sinn mehr. Dagegen weist Frau Klose darauf hin, dass die Aussagen im Gutachten ihrer und der Fraktion der Piraten nicht vom Gericht widerlegt worden seien, darüber werde weiterhin zu reden sein. Herr Häntsch sieht die Fragen, die das OVG ansprach, als deutlich und juristisch schwer anzweifelbar geklärt an. Eine so klare Entscheidung habe er selten gelesen. Dass das Bezirksamt die Bezirksaufsicht über den eingegangenen Bauantrag informiert habe und bisher keine Reaktion erfolgte, ergänzt Herr Schulte. Die bekannten Schriftsätze an das Gericht wurden bisher nicht zur Diskussion gestellt oder für änderungswürdig befunden. Der Tenor zur Erschließung sei im Urteil eindeutig ausgefallen, Vorwürfe handstreichartiger Entscheidungen wären aus der Luft gegriffen, da auf die nunmehr einzutreten drohenden Folgen immer hingewiesen wurde. Herr Gusy zeigt sich enttäuscht darüber, dass das OVG sich nicht tiefer mit dem Sachverhalt befasst habe. Der politische Bereich im Bezirk sei weiterhin uneins über die Festsetzungsfrage, zu erfahren wünschenswert wäre die Meinungsverteilung im Bezirksamt. Dieses wurde laut Herrn Schulte über die Sachlage informiert, Nachfragen wurden gestellt, ein förmlicher Beschluss jedoch nicht gefasst. Frau Rouhani zeigt sich entsetzt darüber, dass ein seit 1986 laufendes Verfahren nunmehr durch die Entscheidung des VG entschieden sein solle, die Entscheidung des Bezirksamtes sei einseitig und bestreitbar. Herr Schulte erinnert an die im Ausschuss diskutierten Fragen zu Erschließung und den Umgang mit den gemachten Angeboten, die nunmehr beantragte dreigeschossige Bebauung sei zwar städtebaulich nicht optimal, entspreche aber dem geltenden Planungsrecht. Aufgabe des Bezirksamtes und seiner Mitglieder sei es aber auch, möglichen Schaden durch hohe Entschädigungsforderungen vom Bezirk abzuwenden.
  • Die Einladung zum Tag der offenen Tür am 16. Oktober 2015 im Halemweg wird verteilt.
  • Die Broschüre „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ wird an die Fraktionen verteilt.
  • Die Stellungnahme zur Eintragung des Hauses Fasanenstraße 62 wird verteilt.
  • Die Untersuchung zu den Holtzendorff-Garagen wird zur Ansicht herumgegeben, mit den Arbeiten soll nunmehr begonnen werden.
  • Die Einladung zur Jury-Sitzung Cicerostraße am 16. Oktober 2015 wird an die Fraktionen verteilt.
  • Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, informiert, dass der Normenkontrollantrag zur Festsetzung des Bebauungsplanes Quedlinburger Straße zurückgezogen wurde. Der Werkbund habe sich des Themas der Entwicklung dieses Bereiches angenommen und wird sein Konzept am 11. November 2015 im Ausschuss vorstellen wollen.
  • Die aktuelle Befreiungsliste wird verteilt.

 

  • Das leerstehende Haus Lietzenburger Straße 105 soll durch einen Neubau ersetzt werden, die Frage des Leerstandes ist durch die Abteilung Bürgerdienste zu beurteilen. Der Bebauungsplan Bundesallee Ecke Pariser Straße steht vor der Festsetzung, das Projekt Bundesallee Ecke Nachodstraße wird voraussichtlich durch die Alteigentümer und den Entwickler weitergeführt (Nachfragen von Frau Pinkvoß-Müller).
  • Das Werbeplakat Kant- Ecke Leibnizstraße ist bereits Gegenstand eines Verfahrens (Nachfrage von Herrn Gusy).
  • Die bei der Einwohnerversammlung deutlich zu Tage getretenen Zweifel an der Vertretung der Mieterinteressen beim Projekt Dickensweg durch die BVV werden fraktionsübergreifend als unbegründet zurückgewiesen. Problematisch sei dagegen das Taktieren der Eigentümerin, die die Frage der Bestandsmieterrückkehr nach Fertigstellung der Neubauten mit dem Berliner Modell verknüpfe (Nachfrage von Frau Rouhani).

 


 

 
 

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