Auszug - Standorte für Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk
Die antragstellende Fraktion reicht einen Ersetzungsantrag ein. Der Vorsitzende kritisiert, dass den Ausschussmitgliedern der Änderungsantrag nicht schriftlich vorliegt. Der Schriftführer schreibt den Antrag vom Laptop ab und verliest diesen. BV Hansen findet, dass sowohl der Ursprungs- als auch der Ersetzungsantrag nicht behandelbar sind, weil die Bezirke keinen Einfluss auf die Standorte haben. Auch BzStR Engelmann hält den Umgang aus den vorgenannten Gründen für sehr schwierig. BV Süß beantragt sowohl den Ursprungs- als auch den Ersetzungsantrag als „durch Verwaltungshandeln erledigt“ anzusehen. BV Dittner sieht Antrag als Aufforderung selber (das Bezirksamt) zu schauen, ob ein Standort geeignet erscheint. BV Behrendt stimmt der Vorrednerin zu und ergänzt, dass der Antrag zum Nachdenken anregen soll. BV Vialet sieht aufgrund der genannten Tatsachen die Nichtdurchführbarkeit des Antrags. BV Drews meint, dass durch den Antrag der Bezirk und die Ausschüsse mehr einbezogen sind und dadurch mehr Mitspracherecht haben. BV Hansen möchte über den Ersetzungsantrag abstimmen lassen. BV Süß zieht den Antrag auf „durch Verwaltungshandeln erledigt“ zurück und bittet ebenfalls um Abstimmung.
Der Vorsitzende stellt den Ersetzungsantrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dem LAGeSO zusammen mit den zuständigen Ausschüssen für Soziales, Gesundheit und Arbeit sowie Stadtentwicklung und der BVV Standorte vorzuschlagen, wo mögliche Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk eingerichtet werden können.
Der BVV ist bis zum 30.09.2015 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Gesundheit und Arbeit sowie für Stadtentwicklung der BVV in die Auswahl der Standortvorschläge für mögliche Flüchtlingsunterkünfte einzubeziehen.
Der BVV ist bis zum 30.05.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 5 dagegen: 10 Enthaltung: |
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