Auszug - 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - es gibt noch viel zu tun
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass der Antrag im Ältestenrat dem Jugendhilfeausschuss (JHA) federführend zugewiesen wurde und dass dieser eine Beteiligung dieses Ausschusses beschlossen habe. Nach kurzer Diskussion über die konkreten Anknüpfungspunkte dieses Antrages zu diesem Ausschuss wird der Antrag in der vom JHA am 20.01.2015 geänderten Fassung beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert:
1.1. auf der Internetseite des BA CW - unter „Publikationen“ - die Rubrik „Publikationen zur UN-Kinderrechtskonvention“ eingerichtet und Informationsschriften / Lehrmaterial bekannter Institutionen zu UN-Kinderrechten eingestellt werden, 1.2. zusammen mit dem Kinder- und Jugendparlament auf der Internetseite des Bezirks eine Kinder- und Jugendseite entwickelt werden, auf der die UN-Kinderrechte dargestellt, Veranstaltungen / Angebote für Kinder / Erwachsene zu Kinderrechten in Berlin veröffentlicht (z.B. Weltkinderfest 2015 auf dem Potsdamer Platz) und die Ziele wie Maßnahmen des Bezirks zur Umsetzung der Kinderkonvention in leichter Sprache erläutert werden, 1.3. ein bezirksweites Projekt „Straße für Kinderrechte“ bzw. „Platz für Kinderrechte“ (siehe Stadt Nürnberg) – an denen sich das Jugendparlament, die Spielplatzkommission, mehrere Bildungseinrichtungen, Jugendverbände, beteiligen - initiiert werden, 1.4. die Spielplätze mit ein oder zwei Schildern über Kinderrechte ausgestattet werden. 1.5. im Rahmen der Fort- und Weiterbildung (Menschenrechtsbildung) die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Anwendungsfelder für alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen des Bezirksamtes angeboten werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Institut für Menschenrechte anzustreben.
2.1. die fachliche und personelle Unterstützung des Jugendamtes.
Ursprungstext: Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC). Sie legte damit weltweit Standards zum Schutz junger Menschen unter 18 Jahren und deren Wertschätzung fest.
Auch Deutschland hat diesen Vertrag ratifiziert. Auf bezirklicher Ebene ist die Konvention ein gutes Instrument, um Politik für und mit Kindern zu stärken.
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf unterstreicht: Alle Kinder sind Träger von gleichen Rechten. Sie sind nicht Objekte, denen die öffentliche Hand – je nach gesellschaftlicher Norm, religiöser Ausrichtung oder ökonomischem Interesse – Schutz, Förderung und Mitsprache willkürlich gewähren oder versagen kann. Bei allen Maßnahmen die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen entschieden werden, hat das Wohl eines Kindes Vorrang. Alle Kinder haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention u. a. ein:
- Recht auf Gleichheit, - Recht auf Gesundheit, - Recht auf Bildung und Ausbildung, - Recht auf Spiel und Freizeit, - Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung, - Recht auf Fürsorge beider Elternteile und Privatsphäre, - Recht auf soziale Sicherheit, angemessene Lebensbedingungen und Unterhalt, - Recht auf einen eigenen Namen, auf die Zugehörigkeit zu einer Familie und zu einem Staat, - Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung, - Recht auf Schutz vor Gewalt, humanitäre Hilfe auf der Flucht / im Asylbegehren, - Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher, sexueller und sonstiger Ausbeutung, Kinderhandel.
Das Bezirksamt wird gebeten: die Bekanntmachung der Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens über die Rechte des Kindes in Charlottenburg-Wilmersdorf noch stärker zu fördern. im Internet des Bezirksamtes auf der Seite „Publikationen“ Informationsschriften bekannter Institutionen zu UN-Kinderrechten eingestellt (für Eltern und Kinder), die Kinderseite mit dem Jugendparlament weiter entwickelt und darauf auch Hinweise auf Veranstaltungen für Kinder / Erwachsene zu Kinderrechten in Berlin veröffentlicht werden (z.B. Weltkinderfest 2014 auf dem Potsdamer Platz), ein bezirksweites Projekt „Straße für Kinderrechte“ bzw. „Platz für Kinderrechte“ (siehe Nürnberg) –an denen sich das Jugendparlament, die Spielplatzkommission, mehrere Bildungseinrichtungen, Verbände, Institutionen beteiligen - beitragen. in Umsetzung der UN-Konvention die freie Meinungsäußerung, Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern / Jugendlichen in allen Fachbereichen des BA zu fördern. Für Charlottenburg -Wilmersdorf bedeutet dies auch die Stärkung des Jugendparlaments, Kinder- und Jugendvertretungen in Bildungseinrichtungen (Schulen, Betreuung) und im Ausbildungsbereich, aber auch von Jugendverbänden. Ihre Mitwirkung an der Gestaltung sie betreffender Entscheidungen muss gesichert sein. dem in Artikel 14 der UN–Kinderrechtskonvention verankerte Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens– und Religionsfreiheit in unserer multikulturellen Stadt Berlin / dem Bezirk Charlottenburg -Wilmersdorf besondere Bedeutung beizumessen und dies nach außen zu kommunizieren. Ebenso die Nichtdiskriminierungsklausel des Artikels 2, u.a. wegen der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache sowie der nationalen oder ethnischen Herkunft. Dies hat sowohl für öffentliche als auch für freie Träger von Bildungseinrichtungen und Institutionen zu gelten. das gemeinsame Aufwachsen und Leben von Kindern / Jugendlichen aus aller Welt in Kindergärten, Schulen, Sportgruppen, Vereinen, in der Arbeitswelt zu fördern und zu unterstützen. das Recht geistig oder körperlich behinderter Kinder, ein erfülltes und menschenwürdiges Leben zu führen, das seine Würde wahrt, seine Selbständigkeit fördert und seine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtert ( Artikel 23), als Querschnittsaufgabe aller Bereiche des Bezirksamtes anzusehen. Anforderungen aus dem eigenständigen UN-Kinderrecht „Spiel und Freizeit“ nachzukommen und entsprechende ressortübergreifende Planungen und zukunftsorientierte Überlegungen in 2015 und 2016 zu verstärken. allen in Charlottenburg-Wilmersdorf lebenden Kindern den gleichen Schutz (Gewalt und Ausbeutung), die gleiche Fürsorge (Gesundheit, psychologische / erzieherische Betreuung), die gleiche notwendige Förderung (Bildungseinrichtungen, Ausbildung) wie Wertschätzung zukommen lassen. Dies gilt auch für Flüchtlingskinder und solche ohne legalen Meldestatus.
Der BVV ist bis zum 31.05.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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