Auszug - Eingabe Nr. 103 des Herrn Uwe W. Bürgeramt BE: Frau BzStRin König
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Der Petent hat sich zur Sitzung entschuldigt. Herr BzStR Schulte erklärt, dass laut Gesetz über das Meldewesen in Berlin hat derjenige, der eine Wohnung bezieht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden hat. Der Petent hat sich aber erst zwei Monate nach seinem Umzug beim Bürgeramt gemeldet - also nicht fristgerecht.
Der Petent erhält ein entsprechendes Schreiben.
Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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