Auszug - Legale Fahrradzuwegung am S-Bahnhof Charlottenburg
Über die im Fahr-Rat zum Antrag erfolgte Diskussion informiert Herr Prejawa und wirbt um Zustimmung. Die Zuwegung für Radfahrende zu den Abstellanlagen und zum Bahnhof könne durch ein Absenken des Bordsteins und Queren des Bürgersteiges realisiert werden oder durch das Absteigen an den nächstgelegenen Ampeln und Zurückschieben des Rades zu den Abstellanlagen erfolgen, so Herr Schulte. Da die erstgenannte Möglichkeit voraussichtlich zu Konflikten mit dem Fußverkehr führen würde und das Absteigen vom Rad auf der Fahrbahn Risiken berge, sollte mit der Beschlussfassung über den Antrag auch eine Richtung zu seiner Umsetzung genannt werden. Herr Garmer hält den Antrag aufgrund der erfolgten Prüfung für durch Verwaltungshandeln erledigt und spricht sich gegen die Querungsvariante aus. Auch Herr Mattern hält das Schieben zu den Abstellanlagen für zumutbar und sieht in der Erfüllung von Begehrlichkeiten, die ein direktes Erreichen aller Ziele mit dem Rad forderten, ein falsches Zeichen. Ebenfalls spricht sich Herr Dr. Murach dafür aus, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden Priorität zu geben. Der Antrag wird mit 7:5:1 Stimmen angenommen und ihm wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie auf der nördlichen Seite des S-Bahnhofes Charlottenburg, sowohl westlich wie auch östlich eine legale Zuwegung für Radfahrende zu den dortigen Stellplätzen und zum Bahnhof sicher gestellt werden kann. Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 5 Enthaltung: 1 |
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