Auszug - Möglichkeiten und Grenzen der Gehwegnutzung durch Gaststätten und Caféhäuser  

 
 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 2000
Ort: Hohenzollerndamm 174-177, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte weist auf die Zuständigkeit des Ordnungsamtes für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis und die in den letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr erfolgte ausführliche Diskussion des Themas hin

Herr Schulte weist auf die Zuständigkeit des Ordnungsamtes für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis und die in den letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr erfolgte ausführliche Diskussion des Themas hin. Diese mündete im dort verabschiedeten Kompromiss, der grundsätzlich an der bereits praktizierten Linie der Versagung von Nutzungen des Unterstreifens festhalte und bezüglich der Aufstellung von Dekorationsartikeln und der Nutzung von Gehwegvorsteckungen Einzelfallentscheidungen ermögliche. Einerseits wurde somit der gerichtlichen Forderung zur Entwicklung einer nachvollziehbaren bezirklichen Handlungslinie entsprochen, andererseits muss das Prinzip der Gleichbehandlung Beachtung finden. Eine ausführliche Darstellung dieser Diskussion erfolgte in der Presse, auch seien die betroffenen Gastwirte bereits im Voraus über die geplante Konkretisierung und den gerichtlich verworfenen Bestandsschutz informiert gewesen. Herr Fenske kritisiert die angebliche Auswirkung des Gleichbehandlungsanspruches am Beispiel der Rankestraße, die in ihrer nördlichen Ausprägung die Aufstellung eines Zeltes für einen Gastronomiebetrieb ohne Barrierewirkung für Passanten zulasse, der restliche Teil der Straße dafür offensichtlich aber dafür nicht geeignet und daher auch nicht unter Gleichbehandlungsaspekten zu beurteilen sei. Ferner he der erwähnte Kompromiss seiner Erinnerung nach auch vor, Unterstreifennutzungen dort zuzulassen, wo eine Gehwegbreite von zwei Metern erreicht sei, was wiederum von Herrn Schulte und Frau Schmitt-Schmelz korrigiert wird. Die Wiederholung der bereits abschließend geführten Diskussion kritisiert Herr Tillinger. Die Schaffung zusätzlichen Schankraums für Gastwirte auf Kosten der Steuerzahler sei nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, die Schaffung freier Gehwege ohne Zugeständnisse dagegen schon. Dagegen hält Herr Herz das barrierefreie Nutzen der Bürgersteige ebenfalls für schützenswert, wo jedoch die dazu erforderlichen Maße eingehalten seien, wäre auch das Niederlassen zu ermöglichen. Der gefundene Kompromiss verdiene daher weder diesen Namen noch sei er mit Zustimmung seiner Fraktion gefunden worden.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen