Auszug - Eingabe Nr. 85 des Herrn Joachim D. Zustand der Straßennamensschilder u. Verkehrszeichen BE: Herr BzStR Schulte
Der Petent ist anwesend und erläutert seine Beschwerde. In erster Linie sind ihm im Ortsteil Schmargendorf kaum noch lesbare oder schon unleserliche Straßennamenschilder aufgefallen. Er bittet um Reinigung oder Erneuerung der Schilder.
Herr BzStR Schulte erklärt, dass er aufgrund dieser Beschwerde eine gesonderte Beauftragung zur Reinigung und Säuberung von Straßenschildern und Verkehrszeichen veranlasst hat. Die zuständigen Mitarbeiter des Unterhaltungsbezirks, die sog. Straßenbegeher, sind zusätzlich darauf hingewiesen worden, im Rahmen der Straßenbegehungen gezielt auf den Zustand der Straßennamensschilder und Verkehrszeichen zu achten. Gerade in Ortsteilen mit einer hohen Straßengründichte ergibt sich eine besondere Problematik der Schilderverunreinigungen. Durch den Fachbereich Tiefbau werden im Rahmen der Gefahrenabwehr Verkehrszeichenerneuerungen durchgeführt. Eine Erneuerung allein aus ästhetischen Gründen erfolgt aus finanziellen Gründen aber nicht.
Auf die entsprechende Frage von Herrn Wapler antwortet Herr BzStR Schulte, dass in Rahmenverträgen für die Herstellung von Straßennamenschildern Vorschriften und DIN-Normen einzuhalten sind. Der Preis für ein Schild beträgt z. Z. 80,- ?.
Abschließend wird die Eingabe gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.
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