Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 03.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte teilt mit:

Herr Schulte teilt mit:

  • Die aktuelle Baumfällliste wird verteilt.
  • Die Parkordnung zum Schlosspark Charlottenburg wird zunächst bis zum 31. Dezember 2015 vom Bezirksamt mitgetragen und soll dann einer Prüfung unterzogen werden.
  • Im Lietzenseepark werden zusätzliche Schilder zum Leinenzwang für Hunde angebracht, die dank einer Bürgerspende finanziert wurden.
  • Am 7. September 2014 feiert die Initiative Bürger für den Lietzensee e.V. ihr zehnjähriges Bestehen. Dabei wird auch eine Baumpflanzung vorgenommen.
  • Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) teilte mit, dass es aufgrund von Personalproblemen für keine der noch offenen 11 der insgesamt 17 beantragten Schlaglochsanierungsprogrammmaßnahmen aus den Jahren 2013 und 2014 eine sichere Zusage für eine Anordnung noch in diesem Jahr geben könne. Die Mittel, rund zwei Millionen Euro, werden nach 2015 übertragbar sein. Das Thema wird auch vom Rat der Bürgermeister aufgegriffen.
  • In Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt wird an einer Lösung für den Ersatz der Eibe vor dem Schloss Charlottenburg gesucht.
  • Spritzenfunde im letzten Monat beschränken sich auf die Gebüsche an Spielplätzen, im Sand oder an Spielgeräten gab es keine Funde. Schwerpunkte sind die an der U-Bahnlinie sieben liegenden Spielplätze, insbesondere der Spielplatz Gervinusstraße. Über weitere Schritte zur Eindämmung des Problems wird es Gespräche mit Fixpunkt e.V. geben.
  • Aus dem sogenannten Plätzeprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird die Umgestaltung der Joachimstaler Straße in Höhe der Einmündung zur Augsburger Straße finanziert. Damit soll das Überqueren an dieser Stelle für Zufußgehende übersichtlicher werden. Gleichzeitig werden die Fahrradabstellanlagen versetzt und ihre Anzahl von jetzt 10 auf dann 24 erhöht. Kritisch bewertet Herr Fenske den damit einhergehenden Wegfall von Parkplätzen.

 

  • Bei mutmaßlich illegalen Sondernutzungen im Rahmen der Einrichtung von Baustellen auf öffentlichem Straßenland sollte zwecks Überprüfung eine Meldung an das Bezirksamt erfolgen. Die Abnahme von wiederhergestellten Straßenbelägen erfolgt durch das Straßen- und Grünflächenamt, das in notwendigen Fällen auch Nachbesserungen durchsetzt. Für die Nutzung von Straßenland werden Sondernutzungsgebühren erhoben, Verlängerungsanträge werden entsprechend geprüft und müssen begründet sein (Nachfragen von Herrn Herz).
  • Für den Weiterbau der Hochbeete des Kurfürstendamms fehlt die Anordnung der VLB, da diese nicht die Gesamtmaßnahme, sondern jeden Bauabschnitt einzeln bescheidet. Die Bepflanzungsvarianten können dem Ausschuss vorgestellt werden, hierbei ist auch an die Schaffung von Pflanzpatenschaften für die umliegenden Geschäftsleute sowie an die Einbindung der Jugendkunstschule gedacht (Nachfragen von Herrn Fenske).
  • Für den Imbisscontainer in der Bundesallee Ecke Trautenaustraße wird vom Ordnungsamt eine Ersatzvornahme eingeleitet. Die Zuständigkeit für die Instandsetzung der Kaskade im Lietzenseepark liegt bei der für Hochbau zuständigen Abteilung (Nachfragen von Herrn Gusy).
  • Das bürgerschaftliche Engagement für die Aufstellung von Müllbehältern im Österreich-Park wird durch Mittel des Fachbereiches Grünflächen unterstützt (Nachfrage von Frau Wieland).
  • Der Einbau neuer Müllbehälter am Ludwigkirchplatz hat deutlich zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen. Inwieweit die Planungen für den Fußgängerüberweg Uhlandstraße noch aktuell sind, wird geprüft. Baumscheiben stehen weiterhin für die Begrünung durch Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, Mittel dafür können im nächsten Jahr wieder aus dem Programm Förderung des Engagements in Nachbarschaften (FEIN) beantragt werden. Von Baumaßnahmen betroffene Straßenbäume werden entsprechend der beim Bikini-Haus entwickelten Linie grundsätzlich nicht zur Fällung freigegeben, stattdessen werden im Rahmen der Genehmigungen für Baustelleneinrichtungen strenge Auflagen zu ihrem Schutz erlassen. Dass damit auch Nachteile in Form von massiven Rückschnitten aufgrund der Nähe zu künftigen Neubauten in Kauf zu nehmen seien, wäre jedoch laut Herrn Häntsch nicht zwangsläufig aus der beim Bikini-Haus entwickelten Position ableitbar. Vielmehr war die Entscheidung beim Bikini Berlin der Tatsache geschuldet, dass die Bäume nur während der Bauphase beeinträchtigt waren, jetzt aber wieder frei stehen (Nachfragen von Frau Pinkvoß-Müller).

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen