Auszug - Eingabe Nr. 72 des Herrn Siegfried V. Wartezeit zur Abgabe der Briefwahl am Fehrbelliner Platz BE: Frau BzStRin König  

 
 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Petent ist anwesend und erläutert sein Ärgernis über die lange Wartezeit am Fehrbelliner Platz zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Der Petent ist anwesend und erläutert seinen Ärger über die lange Wartezeit am Fehrbelliner Platz zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen.

 

Frau BzStRin König erklärt, dass für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf - aufgrund des zusätzlichen Bürgerentscheids - erst sehr spät die Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden (28.04.-03.05.2014). Aufgrund dessen kam es zu einem besonderen Ansturm am Montag, dem 5. Mai 2014. Es gab jeweils eine Briefwahlausgabestelle in den Dienstgebäuden Otto-Suhr-Allee und Fehrbelliner Platz. Normalerweise sind die Briefwahlstellen mit jeweils drei Personen besetzt. Dabei handelt es sich um Beschäftigte mit fefristeten Arbeitsverträgen (Außeneinstellungen). Krankheitsbedingt fehlte am Montag am Fehrbelliner Platz eine Mitarbeiterin und es wurde versäumt, das zuständige Wahlamt zu unterrichten und personelle Verstärkung anzufordern. Aus der Vergangenheit ist solch ein Ansturm nicht bekannt. Im Übrigen ist es möglich, sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion wird die Eingabe gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.


 

 
 

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