Auszug - Sicheres Überqueren der Sophie-Charlotten-Straße
Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde wurden zur Verbesserung der Einsehbarkeit von Fahrbahn und Straßenüberquerung die Zeichen 314.20 "Parkplatz mit Pfeil rechtsweisend" und 1048.10 "Personenkraftwagen" angebracht, so Herr Schulte. Ferner werden Schwerpunktkontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt. Die Drucksache wird einstimmig für durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Fußgängerüberweg in der Sophie-Charlotten-Straße zwischen Christ- und Gardes-du-Corps-Straße so umzugestalten, dass Fußgänger, die auf diesem die Fahrbahn überqueren wollen, vom fließenden Verkehr frühzeitig wahrgenommen werden können. Der BVV ist bis zum 30.09.2014 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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