Auszug - Anhörung von Frau Bezirksstadträtin König für die Abt. Bürgerdienste  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Nichtständigen Ausschusses Kolonie Oeynhausen
TOP: Ö 2
Gremium: Nichtständiger Ausschuss Kolonie Oeynhausen Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 04.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Zu den von den Fraktionen gestellten Fragen verteilt Frau BzStR'in König eine schriftliche Vorlage mit den Beantwortungen.

 

Sie entschuldigt ihre Verspätung mit einer Kontroverse innerhalb des Bezirksamtes im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen des Ausschusses. Zwischen ihr und Herrn BzStR Schulte habe es eine Meinungsverschiedenheit zur Beantwortung einer der gestellten Fragen gegeben, die vor Ausschussbeginn noch diskutiert wurde.

 

Frau BzStR'in König weist darauf hin, dass die Fragen Vorgänge betreffen, die sich vor dem Beginn ihrer Amtszeit zugetragen haben. Insofern müsse sie bei der Beantwortung der Fragen auf die Akten zurückgreifen.

 

Sie weist ferner darauf hin, dass sowohl Teile ihrer Antworten, als auch Anlagen zu ihrer schriftlichen Vorlage nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und daher in einem nicht-öffenlichen Sitzungsteil zu behandeln sind.

 

Herr Al Abed weist darauf hin, dass bei nichtöffentlichen Sitzungsteilen Bezirksverordnete, die nicht Mitglied des Ausschusses sind, teilnehmen dürfen, aber es gilt die Vertraulichkeitspflicht.

 

Der Ausschuss wird für zehn Minuten unterbrochen, um die Vorlage von Frau BzStR'in König zu lesen.

 

Herr Herz äußert die Vermutung, was Frau BzStR'in König bestätigt, dass sich die Kontroverse zwischen ihr und Herrn BzStR Schulte auf die Frage Nr. 2 der SPD-Fraktion bezog. Er möchte geklärt wissen, wie es bei dieser Fragen zu einer Debatte innerhalb des Bezirksamtes kommen konnte, statt einer regulären Zulieferung der Antwort. Frau BzStR'in möchte diese Frage nichtöffentlich beantworten.

 

Herr Gusy fragt nach, ob dem Rechtsamt gewisse Fragen zur Bearbeitung übersandt wurden und Frau BzStR'in König dann nur noch als Mitglied des Bezirksamtes mit den Vorgängen in Berührung kam? Dem stimmt Frau BzStR'in König zu. Im Vorfeld hat das Wahlamt sich damit beschäftigt, aber das Wahlamt führt nicht die Prozessführung, sondern das Rechtsamt.

 

Herr Herz hat in Erinnerung, dass Herr BzStR Schulte auf entsprechende inhaltliche Nachfragen nach den Vermerken von Stadt III E stets betont habe, dass er nicht für die Vollständigkeit der Akten zuständig sei, sondern die Abteilung Bürgerdienste. Herr Herz fragt daher, wie dies sein könne, da beide Abteilungen an das Rechtsamt Unterlagen zugeliefert haben.

Frau BzStR'in König erklärt, dass die Abt. Stadtentwicklung im Vorfeld eine Kostenschätzung übermittelt habe. Diese Kostenschätzung sei Bestandteil der Akte. Sie sei Grundlage, für das, was in dem Text des Bürgerbegehrens auch aufgenommen wurde. Inwieweit der gesamte Verlauf der Diskussion um die Höhe der Kostenschätzung an die Abt. Bürgerdienste weitergeleitet wurde, sei nicht klar.

 

Das, was der Abt. Bürgerdienste vorlag, sei an das Rechtsamt weitergeleitet worden. Ob das Rechtsamt bei der Abt. Stadtentwicklung weitere Unterlagen angefordert habe, wisse sie nicht, so Frau BzStR'in König. Für ihre Abteilung habe letztendlich nur das Ergebni der Kostenschätzung, nicht der Weg dorthin gezählt, da man in ihrer Abteilung ohnehin nicht über die Fachkompetenz verfüge, die Schätzung inhaltlich zu prüfen und fachlich zu bewerten.

 

Herr Herz fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass die Abt. Bürgerdienste kein Konvolut mit inhaltlichen Ausführungen von der Abt. Stadtentwicklung, sondern lediglich einen Vermerk mit dem Ergebnis einer Schätzung bzw. einer Summe erhalten habe. Falls dem so sein sollte, möchte er wissen, unter welchem Datum die Abt. Bürgerdienste den Vermerk mit dem Ergebnis der Schätzung erhalten habe.

 

Frau BzStR'in König kann diese Frage aus dem Kopf nicht beantworten, sie kündigt an, dass sie dies recherchieren werde. Nach ihrer Kenntnis sei es so, wie Herr Herz es vermutet habe.

 

Herr Al Abed fragt, ob in der Abt. Bürgerdienste im Verwaltungsverfahren die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft und nur die Höhe der Kostenschätzung durch

die Abt. Stadtentwicklung zugearbeitet wurde. Frau BzStR'in König möchte die Frage zu dem Verwaltungsverfahren im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beantworten.

 

Herr Al Abed fragt, ob die Abt. Bürgerdienste vor dem Versand der Klageerwiderung durch das Rechtsamt einen Entwurf zur inhaltlichen Abstimmung erhalten habe. Da sich dies in den Akten nicht nachvollziehen lasse und davon auszugehen sei, dass das Rechtsamt eine Vorlage vorab dokumentiert hätte, gehe sie davon aus, dass eine Vorlage des Schriftsatzes vorab zur Abstimmung nicht stattgefunden habe.

 

Frau Rouhani fragt, nachdem der Ausschuss ihr das Rederecht zugebilligt hat, wie es zu dem Passus im Ausgangsbescheid "für die im bezirklichen Haushalt keine Deckung vorliegt" der angegriffen und im Verwaltungsverfahren dann aufgehoben worden sei, gekommen sei. Frau BzStR'in König wird diese Frage im nicht-öffentlichen Teil beantworten.

 

Durch die Beantwortung der Fragen werde klar, so Herr Schlosser, dass die Abt. Bürgerdienste nicht federführend in dem Verfahren gewesen sei, sondern das Rechtsamt. Herr Schlosser vertritt die Auffassung, dass das Rechtsamt befragt werden müsse.

 

Herr Herz fragt zur Beantwortung der Frage 4 der Piraten-Fraktion: Dort wurde erklärt, dass "der Verwaltungsvorgang an das Rechtsamt übersandt wurde". Herr Herz möchte wissen, ob es eine Kopie oder das Original des Verwaltungsvorgangs dem Rechtsamt übergeben worden sei. Sollte es das Original sein, so möchte Herr Herz wissen, ob es eine Kopie dessen, was übersandt wurde gebe, um nachzuvollziehen, was dem Rechtsamt übermittelt wurde. Frau BzStR'in König geht davon aus, dass die Originale übergeben wurden. Ob Kopien davon gemacht worden sind, sei nicht klar. Frau BzStR'in König kündigt an, dem nachgehen zu wollen.

 
 

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