Auszug - Aussprache  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 15:30 - 17:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bezirksstadtrat Engelmann berichtet, dass die Zielerreichung des Jobcenters in der Entwicklung positiv ist

Herr Bezirksstadtrat Engelmann berichtet, dass die Zielerreichung des Jobcenters in der Entwicklung positiv ist. Besonders bei der Integration in Erwerbstätigkeit konnte mit einem Prozentsatz von 5,7% das gesteckte Ziel von 5,5 % erreicht werden. Unser Jobcenter konnte sich damit auf den 10. Platz in Berlin vorarbeiten. Bis auf die Ziele zur nachhaltigen Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (hier konnte eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr mit 62,5 % gegenüber 63,1 % knapp nicht erreicht werden).

 

Die Haushaltmittelsituation ist derzeit angespannt, da wegen der vorläufigen Haushaltsführung im Bund noch nicht alle zu erwartenden Mittel zugeteilt wurden. Um die festen Kosten wie z.B. Personalausgaben und Gebäudemiete leisten zu können, muss derzeit über den erwarteten Bedarf hinaus aus dem Eingliederungstitel in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet werden. Diese Umbuchungen werden bei der endgültigen Haushaltsmittelzuteilung wieder auf das ursprünglich vorgesehene Maß zurückgenommen. Weil gleichzeitig im Eingliederungsbudget hohe Bindungen eingegangen wurden, muss das Jobcenter jetzt regelmäßig (wöchentlich) die Ausgabensituation kontrollieren.

 

Bei der Trägerversammlung hatte sich bereits abgezeichnet, dass der Eingliederungstitel in diesem Jahr bereits in einem sehr hohen Maße beansprucht wurde. Für die Entwicklung sind verschiedene Ursachen zu finden:

 

Es wurden viele Maßnahmen, z.B. bei den FAV im vorigen Jahr verbindlich beschlossen, diese Mittel belasten jetzt den Eingliederungstitel. Diese "Förderung von Arbeitsgelegenheiten" wird über die Senatsförderung gerade für Projekte des zweiten Arbeitsmarktes genutzt. Bei der Kalkulation konnte nicht berücksichtigt werden, dass für FAV-Maßnahmen der Mindestlohn eingeführt wurde und dass es eine unerwartet niedrige Quote von Abbrechern gibt.  

 

In anderen Bereichen gab es wegen eines Kommunikationsfehlers Fehlplanungen, so dass jetzt gegengesteuert werden muss. Dafür wurden verschiedene Prüfschritte im Jobcenter zur Kontrolle eingeführt, wie weit die Titel beansprucht werden. Schwierig ist dabei, die Ausgabensituation zu kontrollieren und gleichzeitig die Eingliederungsmaßnahmen nicht in einem so starken Maß einzuschränken, dass am Ende des Jahres Mittel nicht verbraucht sind.

 

In der Folge bedeutet das, das die bestehenden Maßnahmen im zweiten Arbeitsmarkt fortgeführt werden; neue Projekte z.Zt. aber nicht möglich sind. Herr Engelmann berichtet über die Einrichtung von zwei Teams für Selbständige. Es gibt immer mehr Selbständige, die auch über lange Zeiträume Leistungen bekommen. Mit je einem Selbständigenteam für a-Leistungsgewährung und b-Markt und Integration soll der Entwicklung entgegengewirkt werden. Die Mitarbeiter der Teams werden zusätzlich geschult, z.B. in Handelsrecht, Steuer- und Insolvenzrecht. Besonders soll dann geprüft werden, ob eine geplante oder bestehende Selbständigkeit auch wirtschaftlich Sinn macht oder ob nicht eher eine Integration in den Arbeitsmarkt aus dem Hilfebezug führt.

 

Für die Einführung der neuen Bearbeitungssoftware ALLEGRO hat die Auftaktveranstaltung am 11.06. stattgefunden, an der Herr Engelmann teilgenommen hat. Er berichtet in Kürze über die Veranstaltung und verteilt an die Ausschussmitglieder den Flyer "ALLEGRO - Informationen für Anwenderinnen und Anwender -.

 

Seit Einführung der Geschäftsanweisung zum Umgang mit Erkenntnissen zu sittenwidrigen Löhnen im Dezember letzten Jahres wurden 11 Verdachtsfälle gemeldet, in acht Fällen wurde weiter ermittelt. Ein Klageverfahren wurde bereits geführt und ging zugunsten des Jobcenters aus, da der Arbeitgeber nicht erschienen ist. In einem weiteren Vorgang erhielt die betroffene Kundin nach Einleitung der Ermittlungen einen günstigeren Arbeitsvertrag. Ansonsten sorgt die Geschäftsanweisung für ein höheres Problembewusstsein bei den Mitarbeitern sowohl im Vermittlungs- als auch im Leistungsbereich.

 

Im März gab es einen Kontrollbesuch von Mitarbeitern der Bundesdatenschutzbeauftragten im Rahmen regelmäßiger Prüfungen. Der Prüfbericht wird erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten vorliegen. Im Abschlussgespräch wurden bereits der Diskretionsabstand in der Eingangszone und die Situation bei Kundenvorsprachen in den Großraumbüros der Eingangszonen kritisch angesprochen. Außerdem wurde für den Rechner der Videoüberwachung ein gesonderter verschließbarer Schrank als besser angesehen. Eventuell werden hier Anschaffungen und bauliche Maßnahmen mit Trennwänden nötig werden.

Nachdem es wegen Steinwürfen und Bemalungen mehrfach Beschädigungen an der Fassade gegeben hat, werden jetzt zwei weitere Kameras am Eingangsbereich installiert. Die Mitarbeiter der Bundesdatenschutzbeauftragten hatten deswegen keine Bedenken.

 

In der Trägerversammlung wurden auch verschiedene Einsprüche der Gleichstellungsbeauftragten gegen Entscheidungen der Geschäftsführung des Jobcenters behandelt:

 

Gegen

 

-          die Einführung formalisierter Templates zur Zielvereinbarung für Führungskräfte (bisher nur der Agentur), da bei den Zielen Gendergesichtpunkte der Führung nicht berücksichtigt werden, sondern nur geschäftspolitische Ziele und

 

-          zwei Einsprüche zum Thema der Beauftragung der bisherigen bzw. künftigen Betriebsärzte.

 

Bei der Beauftragung der Betriebsärzte hatte sich die Gleichstellungsbeauftragte gegen die Beauftragung der in einem Ausschreibungsverfahren ermittelten neuen Betriebsärzte gewandt. Sie sah es als problematisch an, dass trotz der überwiegend weiblichen Beschäftigten der Anbieter in Berlin nur männliche Betriebsärzte hatte. Die zwischenzeitliche Einstellung einer Fachärztin als Betriebsärztin durch den Anbieter fand sie nicht ausreichend, da diese entsprechende Fortbildungen noch nicht vollständig abgeschlossen hätte. Da sich aufgrund des Einspruches die Beauftragung verzögerte, veranlasste die GF die Weiterbeauftragung der bisherigen Betriebsärzte bis zu einer Entscheidung. Auch hiergegen wandte sich die Gleichstellungsbeauftragte, da sie an dieser Entscheidung nicht explizit beteiligt war.

Nachdem sie die Teilnahme an den Trägerversammlungen bereits gerichtlich erstritten hatte, ist auch gegen die Beauftragung der Betriebsärzte ein Klageverfahren nicht unwahrscheinlich.

 

Abschließend informiert BzStR Engelmann, dass Herr Dieter Wagon, Chef der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (BA), zum 1. Juli in die BA-Zentrale nach Nürnberg wechselt. Seine Nachfolgerin ist Frau Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen. Sie übernimmt am 1. August 2014 die Leitung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg.

 

Nachfragen der BV Hansen, Kaas Elias und Dittner werden ausreichend beantwortet.

 


 

 
 

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