Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4-41 VE (Schillerstr./Rückertstraße)  

 
 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 11.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0910/4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4-41 VE
(Schillerstr./Rückertstraße)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wieland kritisiert die fehlende Berücksichtigung der bezirklichen Beschlussla-ge, Tiefgaragenüberdeckungen mit einer mindestens 80 Zentimeter starken Boden-schicht auszuführen sowie die Beschaffung bezahlbaren Wohnraums einzufordern

Frau Wieland kritisiert die fehlende Berücksichtigung der bezirklichen Beschlusslage, Tiefgaragenüberdeckungen mit einer mindestens 80 Zentimeter starken Bodenschicht auszuführen sowie die Beschaffung bezahlbaren Wohnraums einzufordern. Frau Holzfuß, Mitarbeiterin des Stadtentwicklungsamtes, weist auf die bereits am 22. Januar 2013 erfolgte Beschlussfassung des Bezirksamtes zur Aufstellung des Bebauungsplanes hin, die damit vor Festlegung der genannten Forderungen lag. Ferner läge die Einstiegsstufe für städtebauliche Verträge bei Bauvorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten, hier gehe es nur um 45. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, erläutert auf weitere Nachfragen hin, dass die Nutzungsfestlegung für Selbständige auf das 2. Obergeschoss beschränkt wurde, um eine diesbezügliche Übernutzung zu vermeiden. Die Spielplatzeinrichtung beziehungsweise -ablöse sei Gegenstand des Baugenehmigungs-, nicht des Bauplanungsverfahrens. Die Abweichung des Biotopflächenfaktors sei entsprechend der rechtlichen Vorgaben geprüft worden. Herr Schulte weist auf das Problem der rechtlichen Durchsetzung von Beschlüssen der BVV hin, was beispielsweise in Hamburg durch eine Rechtsverordnung erleichtert werde. Teil I wird mit 10:1:2 Stimmen und Teil II ebenfalls mit 10:1:2 Stimmen angenommen sowie die Dringlichkeit zuerkannt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung Empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3AGBauGB den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 4 - 41VE vom 20. Dezember 2013.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 4 - 41VE vom 20. Dezember 2013 zu erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:      1                 Enthaltung:              2

 
 

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