Auszug - Eingabe Nr. 70 des Herrn Thorsten K. betr. Informationen des Bürgeramtes BE: Frau BzStRin König
Der Petent ist nicht anwesend. Er kritisiert, dass auf der Internetseite des Bürgeramtes zum Begleiteten Fahren ab 17 nicht alle Grundinformationen auf einer Seite aufgeführt sind.
Herr BzStR Schulte erklärt, dass die Datenbank von unterschiedlichen Behörden im Land Berlin redaktionell bearbeitet wird. Für Führerscheinangelegenheiten ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. Die Anregung, sämtliche Informationen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis auch auf der Seite für das Begleitete Fahren ab 17 darzustellen, wurde an die zuständigen Mitarbeiter des LABO weitergeleitet.
Der Petent erhält die Stellungnahme des Bezirksamtes zugeschickt.
Abschließend wird die Eingabe gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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