Auszug - Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufnehmen
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Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufgenommen werden. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
- Jeder Bezirk unterhält eine Jugendkunstschule. - Jugendkunstschulen sind Bildungs- und Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Sie sichern den chancengleichen Zugang zu den Bereichen Bildende Kunst, Darstellendes Spiel, Tanz, Fotografie und Film. - Die Jugendkunstschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Kunsterziehung, der künstlerischen Bildung und Kulturarbeit sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr, suchen und fördern Begabungen und ermöglichen vielfältige Zugänge zur künstlerischen Betätigung. Sie bieten auch eine studienvorbereitende Ausbildung an. - Die Jugendkunstschulen kooperieren mit den allgemein bildenden Schulen und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2014 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltung: 3 |
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