Auszug - Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufnehmen  

 
 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 04.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0809/4 Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufnehmen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Dr.Timper/Hoffmann/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Schule

Der Ausschuss für Schule

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufgenommen werden.

Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

 

-          Jeder Bezirk unterhält eine Jugendkunstschule.

-          Jugendkunstschulen sind Bildungs- und Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Sie sichern den chancengleichen Zugang zu den Bereichen Bildende Kunst, Darstellendes Spiel, Tanz, Fotografie und Film.

-          Die Jugendkunstschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Kunsterziehung, der künstlerischen Bildung und Kulturarbeit sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr, suchen und fördern Begabungen und ermöglichen vielfältige Zugänge zur künstlerischen Betätigung. Sie bieten auch eine studienvorbereitende Ausbildung an.

-          Die Jugendkunstschulen kooperieren mit den allgemein bildenden Schulen und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2014 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:       1                Enthaltung:              3

 
 

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