Auszug - Eingabe Nr. 49 des Herrn Andreas P. vertagt am 05.09.2013 betr. Fahrradständer in der Kamminer Straße BE: Vertretung für Herrn BzStR Schulte
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Die Eingabe wurde mit der Maßgabe vertagt, dass sich das Bezirksamt mit dem Vermieter, der GSW, in Verbindung setzt mit der Bitte, auf den eigenen Grundstücken in der Kamminer Straße an geeigneter Stelle, außerhalb des Fußgängerweges, Fahrradständer aufzustellen.
Herr Pischnick, Leiter des Tiefbauamtes, hat am 18.11.2013 die GSW angeschrieben, die aber eine Ablehnung erteilte mit der Begründung, dass im Eingangsbereich der Haustür ein Fahrradständer zu dicht am Wohnungsfenster stehen würde und die Gefahr von Einbrüchen bestehe und der Hofbereich nur über Treppenstufen erreichbar wäre, so dass die Fahrräder rauf- und runtergetragen werden müssten.
Seitens des Bezirksamtes werden nunmehr fußläufig Fahrradbügel im Bereich der Olbersstraße Ecke Kamminer Straße aufgestellt.
Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.
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