Auszug - Keine Selbstfinanzierung des Rückbaus seniorengerecht umgebauter Wohnungen
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Herr Herz erläutert den Antrag, mit dem in Zeiten des demographischen Wandels für diejenigen eine finanzielle Kalkulierbarkeit geschaffen werden soll, die ihre Wohnun-gen seniorengerecht umbauenHerr Herz erläutert den Antrag, mit dem in Zeiten des demographischen Wandels für diejenigen eine finanzielle Kalkulierbarkeit geschaffen werden soll, die ihre Wohnungen seniorengerecht umbauen. Im Namen der Seniorenvertretung unterstützt Herr Scharck den Antrag ausdrücklich. Frau Schmitt-Schmelz zitiert aus der noch offenen Drucksache aus der letzten Wahlperiode zum behindertengerechten Wohnungsumbau, deren Beantwortung noch offen sei. Dazu wurde am Rande eines Gespräches mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nunmehr erreicht, von dort eine Stellungnahme zu erhalten, mit der im Januar 2014 gerechnet werden könne, so Herr Schulte. Er empfiehlt, diese Antwort abzuwarten und in die Beratung einfließen zu lassen. Dagegen seien beide Anträge nur bedingt vergleichbar, da einerseits das Land, andererseits Vermieterinnen und Vermieter Adressat sind. Auf die Problematik der Anwendbarkeit behindertengerechter Normen auf die vorhandenen Wohnungsbestände weist Herr Heyne hin, während Frau Pinkvoß-Müller Schwierigkeiten mit der Realisierung des Antrages aufgrund fehlender Definitionen zu seniorengerecht befürchtet. Herr Szelag hält den Antrag zwar für in die richtige Richtung gehend, aber auch die rechtliche Unterlegung der Eingriffe ins Vermietereigentum für notwendig. Herr Herz weist darauf hin, dass der Antrag nicht das Bezirksamt auffordere, Recht setzend tätig zu werden. Vielmehr soll die zuständige Senatsverwaltung aufgefordert werden, dies zu prüfen. Nachdem Herr Schlosser den Beitritt seiner Fraktion erklärte, wird die Beratung vertagt.
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