Auszug - Ehrenamtsarbeit der Seniorenvertretung mit Auslagenpauschale anerkennen
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BzStR Engelmann weist darauf hin, dass wenn das Bezirksamt die Auslagenpauschale für Ehrenamtliche zahlen sollte, so müssten die Mitglieder der Seniorenvertretung offiziell als Ehrenamtliche des Bezirksamtes geführt werden. Das widerspräche dann aber ihrer Unabhängigkeit gegenüber der Verwaltung, weil sie dann ein Teil der Verwaltung wären. BV Hansen fragt nach Konsequenzen für diesen Fall worauf der BzStR nochmals auf die nicht mehr vorhandene Unabhängigkeit verweist. BV Süß weist auf die Verursachung weiterer Kosten hin. BV Dittner wünscht sich eine Lösung ohne Aufsichtsunterstellung. BV Wittke stellt den Antrag, das Wort "vergleichbar" einzusetzen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag mit Änderungsvorschlag zur Abstimmung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Mitglieder der Seniorenvertretung eine Auslagenpauschale vergleichbar den Bestimmungen für Ehrenamtsarbeit erhalten können.
Der BVV ist bis zum 31.03.2014 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Mitglieder der Seniorenvertretung eine Auslagenpauschale nach den Bestimmungen für Ehrenamtsarbeit erhalten können.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltungen:
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Mitglieder der Seniorenvertretung eine Auslagenpauschale nach den Bestimmungen für Ehrenamtsarbeit erhalten können.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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