Auszug - Sachstand Schoelerschlößchen  

 
 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzBm Naumann berichtet, dass die Einigung mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin noch aussteht und das Rechtsamt ein finales Schreiben an die Stiftung angefertigt hat, das er morgen unterzeichnen wird

BzBm Naumann berichtet, dass die Einigung mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin noch aussteht und ein finales Schreiben an die Stiftung gefertigt werden muss, das er unterzeichnen wird. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, wird der Klageweg bestritten werden müssen.

 

BV Dr. Timper fragt, ob ein Architekt ausgewählt worden ist.

 

Frau Handke bejaht und informiert, dass der Architekt die Bauplanungsunterlage (BPU) in fachlicher Absprache mit dem Fachbereich Kultur erarbeitet. Im Dezember soll die BPU zur Überprüfung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übersandt und zuvor im Ausschuss vorgestellt werden. Im Januar 2014 soll der Lottomittelantrag gestellt werden, der dann evtl. im Frühjahr 2014 genehmigt wird.

 

BzBm Naumann sagt zu, dass die vorgesehene Zeitschiene schriftlich nachgereicht wird und schlägt vor, dass im Dezember noch eine Sondersitzung eingeplant werden sollte.

 

Nachtrag zum Protokoll

 

Zeitlicher Ablauf:

 

  • Vorstellung mit dem Architekten (Konzeption Schoelerschlösschen, BPU) in der Sitzung am 4. Dezember 2013
  • Abgabe der BPU bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Dezember 2013
  • mgl. Beratung des Lottomittelantrages (inkl. BPU) im Frühjahr 2014
  • Frühjahr/Sommer 2014 Baubeginn

 

BD Brandt fragt, ob eine Einigung mit der Stiftung vor Dezember denkbar ist.

 

BzBm Naumann hofft dies, aber eine Einigung ist für die weiteren Planungen nicht unbedingt notwendig, da dass Bezirksamt nach wie vor Eigentümer des Gebäudes ist.

 

BV Andres fragt, ob die BPU schon vor der Sondersitzung vorab übersandt werden könnte.

 

Frau Handke kann dies noch nicht zusagen, da die Planungen des verstorbenen Architekten nicht in Gänze vorliegen, so dass eine Erarbeitung durch den neuen Architekten erfolgen muss.


 

 
 

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