Auszug - Eingabe Nr. 58 der Frau Ilvie St. betr. Gebührenbefreiung BE: Vertretung für BzStR Gröhler
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Die Petentin ist anwesend und beschwert sich, dass sie für ihr freiwilliges soziales Jahr trotz Vorlage eines Schreibens des Bundesamtes für Justiz vom 08.06.2012 (Gebührenbefreiung für die Erteilung von Führungszeugnissen bei ehrenamtlicher Tätigkeit) die Gebühr in Höhe von insgesamt 18,-? zahlen musste.
Frau Bloch entschuldigt sich als erstes bei der Petentin für dieses Versehen und hat sie bereits schriftlich informiert, dass ihr die Gebühr erstattet wird. Es hat in den letzten Monaten in der Frage der Gebührenbefreiung für Führungszeugnisse viele Diskussionen und Änderungen gegeben, die im Einzelnen auch gelegentlich zu Verunsicherungen bei den Sachbearbeiter/innen bei der Bearbeitung geführt haben. Nur so ist es erklärlich, warum es zur falschen Entscheidung der Sachbearbeiterin kam, die Gebühr zu fordern und im Anschluss daran vom Träger der Maßnahme erstatten zu lassen.
Abschließend wird die Eingabe gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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