Auszug - Unisex-Toiletten
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Die Vorsitzende teilt mit, dass im Vorfeld der fraktionlosen Frau BV Cieschinger für den Antrag das Stimmrecht der Piratenfraktion erteilt wurde. Frau BV Cieschinger erläutert den Antrag.
BV Pöthe plädiert dafür, keine Damentoiletten umzuwidmen, um Schutzräume für Frauen zu wahren. BV Klose merkt an, dass der Antrag ungenau formuliert sei, und dass im Falle eines Neubaus der Haushaltsausschuss bzgl. der entstehenden Kosten eingebunden werden muss. Zudem merkt sie an, dass "öffentliche Gebäude" definiert und eingegrenzt werden sollten. BV Cieschinger teilt mit, dass es sich im Antrag um eine Umwandlung von bestehenden Toiletten handelt. Frau Handke teilt mit, dass aus Sicht der Verwaltung in den Dienstgebäuden Otto-Suhr-Allee und Hohenzollerndamm jeweils eine Unisex-Toilette pro Gebäude realisiert werden könnte. Zudem teilt sie die Anzahl der vorhandenen Toiletten in beiden Gebäuden mit. BV Cieschinger teilt mit, dass die Anzahl bewusst nicht vorgegeben werden soll und dass auch eine Ausweitung des Begriffes "öffentliche Gebäude" auf Schulen erfolgen soll.
BV Hansen schlägt vor, aus dem Antrag einen Prüfauftrag zu formulieren und diesen abstimmen zu lassen. BV Gusy merkt für das Protokoll an, dass die Fraktion B´90/ Die Grünen auf eine ausschließliche Umwidmung von Herrentoiletten besteht.
BV Cieschinger verlässt um 18:00 Uhr die Sitzung. BD Bolsch erscheint um 18:05 Uhr zur Sitzung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Bei der Auswahl der umzuwidmenden Toilette sind nach Möglichkeit die vorhandenen Männertoiletten zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat.
Der BVV ist bis zum 31.12.2013 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Bei der Auswahl der umzuwidmenden Toilette ist die Anzahl der vorhandenen Männer- bzw. Frauentoiletten zu betrachten, so dass nach Umwidmung die vielerorts bestehende Ungleichheit der Anzahl der Toiletten für Männer und für Frauen nicht zusätzlich vergrößert wird.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat.
Der BVV ist bis zum 1. September 2013.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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