Auszug - Beratung der Einzelpläne der Abteilung Soziales und Gesundheit Herr BzStR Engelmann Kapitel: 3320, 3910, 3911, 3912, 3930, 3940, 3960, 3981, 3995, 4100, 4181   

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Engelmann und eröffnet die Beratung über die Kapitel der Abteilung Soziales und Gesundheit. Dabei wird so vorgegangen, dass kapitelweise jede einzelne Seite des zur Abteilung gehörenden Teils Haushaltsplans aufgerufen wird. Fragen und Anträge sind dann entsprechend einzubringen.

 

Im Rahmen der Beratung wird eine Reihe von inhaltlichen Fragen zu einzelnen Titeln (inhaltlich oder Ist 2013) gestellt, die direkt beantwortet werden.

 

Zu den nachstehenden Buchungsstellen oder Sachverhalten werden folgende konkrete Informationen/Antworten gegeben:

 

Kapitel 3910: Im Zusammenhang mit zweckgebundenen Einnahmen und daraus zu leistenden Ausgaben (i.d.R. durch eine "90" am Ende des Titels zu erkennen) ergibt sich Frage nach der Bedeutung des Begriffes "Rest".

 

"Reste" sind nicht verausgabte Beträge, die für einen bestimmten Zweck vereinnahmt wurden. Da diese Einnahmen nicht zum Ausgleich des Gesamthaushaltes dienen können, dürfen hierfür Reste gebildet werden, um die zweckbestimmte Ausgabe in der Zukunft zu ermöglichen, jedenfalls so lange, wie der Zweck gewahrt bleibt. Generell ist der Fachbereich gehalten im Rahmen der Haushaltswirtschaft die Reste abzubauen. Häufig ist dies jedoch nicht erkennbar, weil der abgebaute Rest durch die real im laufenden Haushaltsjahr eingegangenen Einnahmen, die nicht in voller Höhe verausgabt werden, quasi wieder aufgefüllt wird.

 

Kapitel 3911: Es wird die Ansatzhöhe bei der Einnahme für den Anteil des Bundes an der Grundsicherung im Bezug auf die korrespondierenden Ansätze der Ausgaben bei 68105 und 68129 nachgefragt. Die zu Protokoll gegebene Stellungnahme der Abt. führt wie folgt aus:

 

"Das Land Berlin erhält vom Bund einen Anteilsbetrag an den bundesweiten Gesamtausgaben des Vorjahres als Beteiligung an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hiervon erhält der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen Anteil, der sich aus dem prozentualen bezirklichen Anteil an den Gesamtnettoausgaben des Vorjahres aller Bezirke berechnet.

 

Die Anmeldung des Bundesanteils sowie die Berechnung der jeweiligen Bezirksanteile erfolgt zentral durch die SenGesSoz.

 

Neben den ausschließlich für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sachlich zutreffenden Titeln 68105 und 68129 der Kapitel 3911 und 3912 (in diesem Kapitel bis 2013 noch Titel 68115) werden darüber hinaus auch in weiteren Titeln, die vom Sachbezug her vor allem die Hilfen zum Lebensunterhalt abbilden, in einem speziellen Unterkonto (Ukt. 106) ebenfalls Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbracht.

 

Im Zuge der Leistung von Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung fallen auch Einnahmen aus Erstattungs- bzw. Ersatzzahlungen sowie Tilgungen und Zinsen an. Diese mindern die Ausgabensumme und in der Folge auch den Anteil des Bundes.

Zur Abgrenzung der Einnahmen, die im Zusammenhang mit den Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung erzielt werden, ist ein spezielles Unterkonto (Ukt. 151) bei den einschlägigen Einnahmetiteln vorgesehen.

 

Eine Aufstellung sämtlicher mit den Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung im Zusammenhang stehenden Buchungsstellen (Kapitel/Titel/Unterkonto) nebst der im Haushaltsjahr 2012 gebuchten Einnahme- und Ausgabebeträge ist auf der folgenden Seite dargestellt.

 

Welche Beträge tatsächlich von der SenGesSoz beim Bund angemeldet werden entzieht sich unserer Kenntnis. Für die bezirkliche Betrachtung ist dies auch unerheblich, da jährliche Abweichungen zu den Ansätzen sowohl bei 23133 als Titel des Feldes E04 als auch der Ausgabetitel, alle aus dem Z-Teil, vollständig abgefedert d.h. neutral gestellt werden.

Die Ansatzbildung bei Kapitel 3911 Titel 28133 der Jahre 2014 und 2015 folgte der titelscharfen Vorgabe von SenFin, die in der tabellarischen Darstellung der Einnahmevorgabe nur den kurzen Hinweis "entspricht der geschätzten Netto-Ausgabe lfd. Jahr" gegeben hat.

 

 

Kapitel

Titel

Ukt

Beschreibung

Ist 2012

3911

11936

151

Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Sozialhilfeleistungen

102.904,12

3911

16210

151

Zinsen

51,88

3911

16212

151

Erträge aus Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG

1.903,27

3911

18212

151

Rückflüsse von Darlehen nachdem SGB XII und AsylbLG

45.396,09

3911

23602

151

Ersatz von Sozialhilfe durch Sozialversicherungsträger

469.450,43

3911

28112

151

Ersatz von Sozialhilfe durch Hilfeempfänger/-empfängerinnen und Erben/Erbinnen

23.338,62

3911

28113

151

Ersatz von Sozialhilfe durch Unterhaltspflichtige

15.871,19

3911

28114

151

Ersatz von Sozialhilfe durch andere

4.754,94

3911

28120

151

Ersatz von Sozialhilfe durch andere Sozialleistungsträger

3.951,00

3911

28122

151

Aufwendungsersatz und Kostenbeiträge bei Sozialleistungen

41.947,98

3911

28125

151

Ersatz von Wohngeld für Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG

4.368,99

3912

11936

151

Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Sozialhilfeleistungen

1.702,14

3912

23602

151

Ersatz von Sozialhilfe durch Sozialversicherungsträger

1.131,18

 

 

 

Einnahmesumme:

716.771,83

 

 

 

 

 

Kapitel

Titel

Ukt

Beschreibung

Ist 2012

3911

67137

106

Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen nach SGB XII und AsylbLG

10.877,26

3911

68105

000

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

0,00

3911

68105

100

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

36.740.258,28

3911

68105

103

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

3.784.466,01

3911

68105

118

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

387.346,76

3911

68129

000

Kosten für Gutachten zur Feststellung einer dauerhaftvollen Erwerbsminderung

873,66

3911

68135

106

Sonstige einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und AsylbLG

222.302,70

3911

68149

106

Bekleidung und Wäsche nach SGB XII und AsylbLG

1.979,00

3911

68159

106

Winterbrennstoffhilfen nach SGB XII und AsylbLG

20.133,21

3911

86322

106

Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG

448.047,16

3912

68115

000

Grundsicherungsleistungen nachdem Vierten Kapitel SGB XII in Einrichtungen

0,00

3912

68115

100

Grundsicherungsleistungen nachdem Vierten Kapitel SGB XII in Einrichtungen

3.349.842,68

3912

68115

103

Grundsicherungsleistungen nachdem Vierten Kapitel SGB XII in Einrichtungen

259.182,46

3912

68129

000

Kosten für Gutachten zur Feststellung einer dauerhaftvollen Erwerbsminderung

0,00

3912

68135

106

Sonstige einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und AsylbLG

7.413,12

3912

68149

106

Bekleidung und Wäsche nach SGB XII und AsylbLG

128,00

3912

86322

106

Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG

31.160,88

 

 

 

Ausgabesumme:

45.264.011,18

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto-Grusi-Leistung 2012

44.547.239,35

 

Wegen der Vielzahl an betroffenen Titeln wird daher zur Vermeidung von Unübersichtlichkeit gebeten, in den Erläuterungen zu Kapitel 3911 Titel 23133 den letzten Satz "Die Ausgaben werden bei den Titeln 68105 und 68129 nachgewiesen." streichen zu können."

 


 

 
 

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