Auszug - Beratung der Einzelpläne der Abteilung Soziales und Gesundheit Herr BzStR Engelmann Kapitel: 3320, 3910, 3911, 3912, 3930, 3940, 3960, 3981, 3995, 4100, 4181
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Die Vorsitzende begrüßt Herrn Engelmann und eröffnet die Beratung über die Kapitel der Abteilung Soziales und Gesundheit. Dabei wird so vorgegangen, dass kapitelweise jede einzelne Seite des zur Abteilung gehörenden Teils Haushaltsplans aufgerufen wird. Fragen und Anträge sind dann entsprechend einzubringen.
Im Rahmen der Beratung wird eine Reihe von inhaltlichen Fragen zu einzelnen Titeln (inhaltlich oder Ist 2013) gestellt, die direkt beantwortet werden.
Zu den nachstehenden Buchungsstellen oder Sachverhalten werden folgende konkrete Informationen/Antworten gegeben:
Kapitel 3910: Im Zusammenhang mit zweckgebundenen Einnahmen und daraus zu leistenden Ausgaben (i.d.R. durch eine "90" am Ende des Titels zu erkennen) ergibt sich Frage nach der Bedeutung des Begriffes "Rest".
"Reste" sind nicht verausgabte Beträge, die für einen bestimmten Zweck vereinnahmt wurden. Da diese Einnahmen nicht zum Ausgleich des Gesamthaushaltes dienen können, dürfen hierfür Reste gebildet werden, um die zweckbestimmte Ausgabe in der Zukunft zu ermöglichen, jedenfalls so lange, wie der Zweck gewahrt bleibt. Generell ist der Fachbereich gehalten im Rahmen der Haushaltswirtschaft die Reste abzubauen. Häufig ist dies jedoch nicht erkennbar, weil der abgebaute Rest durch die real im laufenden Haushaltsjahr eingegangenen Einnahmen, die nicht in voller Höhe verausgabt werden, quasi wieder aufgefüllt wird.
Kapitel 3911: Es wird die Ansatzhöhe bei der Einnahme für den Anteil des Bundes an der Grundsicherung im Bezug auf die korrespondierenden Ansätze der Ausgaben bei 68105 und 68129 nachgefragt. Die zu Protokoll gegebene Stellungnahme der Abt. führt wie folgt aus:
"Das Land Berlin erhält vom Bund einen Anteilsbetrag an den bundesweiten Gesamtausgaben des Vorjahres als Beteiligung an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hiervon erhält der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen Anteil, der sich aus dem prozentualen bezirklichen Anteil an den Gesamtnettoausgaben des Vorjahres aller Bezirke berechnet.
Die Anmeldung des Bundesanteils sowie die Berechnung der jeweiligen Bezirksanteile erfolgt zentral durch die SenGesSoz.
Neben den ausschließlich für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sachlich zutreffenden Titeln 68105 und 68129 der Kapitel 3911 und 3912 (in diesem Kapitel bis 2013 noch Titel 68115) werden darüber hinaus auch in weiteren Titeln, die vom Sachbezug her vor allem die Hilfen zum Lebensunterhalt abbilden, in einem speziellen Unterkonto (Ukt. 106) ebenfalls Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbracht.
Im Zuge der Leistung von Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung fallen auch Einnahmen aus Erstattungs- bzw. Ersatzzahlungen sowie Tilgungen und Zinsen an. Diese mindern die Ausgabensumme und in der Folge auch den Anteil des Bundes. Zur Abgrenzung der Einnahmen, die im Zusammenhang mit den Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung erzielt werden, ist ein spezielles Unterkonto (Ukt. 151) bei den einschlägigen Einnahmetiteln vorgesehen.
Eine Aufstellung sämtlicher mit den Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung im Zusammenhang stehenden Buchungsstellen (Kapitel/Titel/Unterkonto) nebst der im Haushaltsjahr 2012 gebuchten Einnahme- und Ausgabebeträge ist auf der folgenden Seite dargestellt.
Welche Beträge tatsächlich von der SenGesSoz beim Bund angemeldet werden entzieht sich unserer Kenntnis. Für die bezirkliche Betrachtung ist dies auch unerheblich, da jährliche Abweichungen zu den Ansätzen sowohl bei 23133 als Titel des Feldes E04 als auch der Ausgabetitel, alle aus dem Z-Teil, vollständig abgefedert d.h. neutral gestellt werden. Die Ansatzbildung bei Kapitel 3911 Titel 28133 der Jahre 2014 und 2015 folgte der titelscharfen Vorgabe von SenFin, die in der tabellarischen Darstellung der Einnahmevorgabe nur den kurzen Hinweis "entspricht der geschätzten Netto-Ausgabe lfd. Jahr" gegeben hat.
Wegen der Vielzahl an betroffenen Titeln wird daher zur Vermeidung von Unübersichtlichkeit gebeten, in den Erläuterungen zu Kapitel 3911 Titel 23133 den letzten Satz "Die Ausgaben werden bei den Titeln 68105 und 68129 nachgewiesen." streichen zu können."
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