Auszug - Verschiedenes  

 
 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Frau Klose bezieht sich auf eine Vorlage der AG § 78 zum Thema "Entwicklung der Personalkosten" und fragt nach dem Umgang innerhalb des Bezirks. Dazu stellt Frau Jantzen zunächst fest, dass die tariflichen Anpassungen für die Beschäftigten der freien Träger derzeit nur dann aus bezirklichen Mitteln vorgenommen werden können, wenn parallel Angebotsreduzierungen erfolgen. Es besteht im Ausschuss Einvernehmen darüber, dass der nachvollziehbare Wunsch nach Anpassung nur durch zusätzliche Landesmittel zu befriedigen ist. Es ergeht der Appell an die Ausschussmitglieder sich bei ihren jeweiligen Abgeordnetenhausfraktionen dafür einzusetzen.

 

Auch im Zusammenhang mit dem Themenkomplex der Bereitstellung von 10% der Jugendhilfemittel für die Jugendarbeit (vgl. § 45 (2) KJHG-Ausführungsgesetz) ergibt sich zusammenfassend das Erfordernis, die landespolitischen Ebenen für dieses Thema zu sensibilisieren. In den zurückliegenden Jahren hat kein Bezirk je diese Grenze erreicht (vgl. etwa Tabelle 3 zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Demirbüken-Wegner vom 21.12.2010; Abgeordnetenhaus-DS Nr. 16/15 055) und die Tendenz ist fortlaufend abnehmend. Die Problematik ist vielschichtig und liegt vor allem in der Zuweisungssystematik für die sog. "freiwilligen Sozialleistungen" (T08), die von SenFin nicht als Fallgruppenbudget zur Verfügung gestellt werden, sondern lediglich mit einer Festsumme (seit 2011 30,5 Mio. ? für alle Bezirke) in den Plafonds der Bezirke einfließen. Dieser steht, etwa aus dem Jahr 2012, ein Ist von gut 47 Mio. ? gegenüber. Die bisherigen politischen Bemühungen um eine Ist-bezogene, plafondwirksame Zuweisung blieben bisher erfolglos.

Hinsichtlich der konkreten Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf für 2014/2015 bleibt festzuhalten, dass für Transfers in diesem Bereich das Ist 2012 im Eckwert zur Verfügung gestellt wurde und im Fortgang durch weitere Maßnahmen noch zusätzliche Beträge veranschlagt wurden. Die für Personal-, Sach- und Transferausgaben etatisierten Mittel überschreiten in ihrem Gesamtvolumen die Zuweisung (für diese Teile) aus den maßgeblichen Produkten (B0103 - allgemeine Kinder- und Jugendförderung und 79877 - Jugend-Erholungsmaßnahmen), auch unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlungen über das kennzahlgestütze Planmengenverfahren, um rd. 0,3 Mio. ? (rd. 2,1 Mio. ? aus dem Budget vs. rd. 2,4 Mio. ? in den Ansätzen).

 

Ergänzend wird der Hinweis gegeben, dass das Produktsummenbudget für die Jugendhilfe etwa 125,8 Mio. ? umfasst, das Volumen der Jugendarbeit in den beiden genannten Produkten knapp 5,0 Mio. ? (Anteil ca. 3,9%). In diesen 5 Mio. ? sind allerdings noch sowohl Infrastrukturkosten enthalten, als auch eine Vielzahl budgetwirksamer Umlagen und alle budgetunwirksamen Kosten, die ohnehin nicht in den einzelnen Kapiteln veranschlagt werden (können).

 

Abschließend wird um eine adressatengerechte Zusammenfassung für das Kinder- und Jugendparlament gebeten.

 

 

 

 

 

Klose              Köppen

Vorsitzende              Protokollant

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen