Auszug - Beratung der Einzelpläne der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt Frau BzStR¿in Jantzen Kapitel: 3330, 3700, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3715, 4000, 4010, 4011, 4021, 4040, 4042, 4043, 4044, 4045, 4300
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Die Vorsitzende begrüßt Frau Jantzen und eröffnet die Beratung über die Kapitel der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt. Dabei wird so vorgegangen, dass kapitelweise jede einzelne Seite des zur Abteilung gehörenden Teils Haushaltsplans aufgerufen wird. Fragen und Anträge sind dann entsprechend einzubringen.
Im Rahmen der Beratung wird eine Reihe von inhaltlichen Fragen zu einzelnen Titeln (inhaltlich oder Ist 2013) gestellt, die direkt beantwortet werden.
Zu den nachstehenden Buchungsstellen oder Sachverhalten werden folgende konkrete Informationen/Antworten gegeben:
Kapitel 3715: Die bereits in der 26. Sitzung des Ausschusses gestellte Frage nach dem Vorliegen eines Kaufinteresses von Sportvereinen an bezirklichen Sportanlagen wird von Frau Jantzen verneint. Allerdings sollen mit zwei Vereine (SCC und BSC) sog. "Große Schlüsselverträge" geschlossen, die die Vereine auch zu Unterhaltungsleistungen verpflichten. Es wird verabredet, den Sportausschuss nach der noch nicht abgeschlossenen Einzelprüfung zu informieren.
Frau Jantzen ergänzt, dass die BVV generell in Entwidmungsverfahren nach §7 Sportförderungsgesetz eingebunden wäre.
Kapitel 3700: Auf Basis einer Frage, die nach der Definition bezüglich des in der Erläuterung zu Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial, inkl. der IuK-Technik in Schulen (Titel: 52509) erwähnten Begriffs "Sonderbedarfe" verlangt, ergibt sich eine generelle Diskussion zur Veranschlagung der sog. Lehr- und Lernmittel, die kameral im sog. Ausgabenfeld "A01" nachgewiesen werden und einer Leitlinienveranschlagung unterliegen. Danach verlangt SenFin eine Gesamtveranschlagung von 3.044.000 ? (Lehrmittel: rd. 1.896.000 ?; Lernmittel: rd. 1.148.000 ?). Diese ist vom Bezirk in voller Höhe berücksichtigt worden, wie der nachfolgenden Zusammenstellung zu entnehmen ist:
In der Untersuchung der Aufteilung zwischen Lehr- und Lernmitteln ergibt sich die Tatsache, dass die befürchtete Umverteilung von Lernmitteln zugunsten der Lehrmittel nicht erfolgt ist. Umgekehrt sind sogar insgesamt 65.400 ? aus den Lehrmitteln in die Lernmittel geflossen. Die folgende Übersicht verdeutlicht das anhand der Ansatzsummen je Titel:
Die erstmalig veranschlagten Sonderbedarfe der Lehrmittel wurden aus der Gesamt-Lehrmittel-Summe herausgeschnitten. Anders als bei den Lernmittel basiert der Teil der Lehrmittelzuweisung nicht auf der Anzahl der Schüler/innen je Schultyp, sondern auf einem einheitlichen Schülersatz von 74,26 ?, der mit der Anzahl der Schüler/innen auf öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Bezirk multipliziert wurde (25.531). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Zuweisungsteil für Lernmittel für Schüler der Klassenstufen 1-6 um 10 ? pro Kind für sog. schulbuchergänzende Lernmittel reduziert wurde und darüber hinaus der Betrag für nicht-befreite Schüler/innen von 15,95 ? auf 3,34 ? sank.
Rechnung zur Ansatzbildung über 180.000 ? bei 3701-52507:
Bestandteile: Anzahl der Schüler/innen: 10.017, davon befreit: 2.221 Betrag pro Schüler/in: 3,34 ?; für bereite: 26,67 ? 10% Gesamtbedarfszuschlag für alle auf Basis der Pauschalsumme für alle (s.o.) PLUS 15,00 ? je Kind nichtdeutscher Herkunft (NdH) in Schulen mit über 40% NdH-Schülern: 3.825 PLUS 15,00 ? je Kind an einer Staatlichen Europa-Schule in Berlin (SESB): 1.867
Rechnung:
Kapitel 4042: Der deutliche Anstieg des Ansätze 2014/2015 gegenüber dem Vergleichsansatz 2013 erklärt sich mit der wachsenden Bedeutung des Kinderschutzes und folgt damit der bundesweiten Entwicklung.
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