Auszug - Beratung der Einzelpläne der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt Frau BzStR¿in Jantzen Kapitel: 3330, 3700, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705, 3715, 4000, 4010, 4011, 4021, 4040, 4042, 4043, 4044, 4045, 4300   

 
 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Vorsitzende begrüßt Frau Jantzen und eröffnet die Beratung über die Kapitel der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt. Dabei wird so vorgegangen, dass kapitelweise jede einzelne Seite des zur Abteilung gehörenden Teils Haushaltsplans aufgerufen wird. Fragen und Anträge sind dann entsprechend einzubringen.

 

Im Rahmen der Beratung wird eine Reihe von inhaltlichen Fragen zu einzelnen Titeln (inhaltlich oder Ist 2013) gestellt, die direkt beantwortet werden.

 

Zu den nachstehenden Buchungsstellen oder Sachverhalten werden folgende konkrete Informationen/Antworten gegeben:

 

Kapitel 3715: Die bereits in der 26. Sitzung des Ausschusses gestellte Frage nach dem Vorliegen eines Kaufinteresses von Sportvereinen an bezirklichen Sportanlagen wird von Frau Jantzen verneint. Allerdings sollen mit zwei Vereine (SCC und BSC) sog. "Große Schlüsselverträge" geschlossen, die die Vereine auch zu Unterhaltungsleistungen verpflichten. Es wird verabredet, den Sportausschuss nach der noch nicht abgeschlossenen Einzelprüfung zu informieren.

 

Frau Jantzen ergänzt, dass die BVV generell in Entwidmungsverfahren nach §7 Sportförderungsgesetz eingebunden wäre.

 

Kapitel 3700: Auf Basis einer Frage, die nach der Definition bezüglich des in der Erläuterung zu Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial, inkl. der IuK-Technik in Schulen (Titel: 52509) erwähnten Begriffs "Sonderbedarfe" verlangt, ergibt sich eine generelle Diskussion zur Veranschlagung der sog. Lehr- und Lernmittel, die kameral im sog. Ausgabenfeld "A01" nachgewiesen werden und einer Leitlinienveranschlagung unterliegen. Danach verlangt SenFin eine Gesamtveranschlagung von 3.044.000 ? (Lehrmittel: rd. 1.896.000 ?; Lernmittel: rd. 1.148.000 ?). Diese ist vom Bezirk in voller Höhe berücksichtigt worden, wie der nachfolgenden Zusammenstellung zu entnehmen ist:

 

Kapitel

Titel

Bezeichnung

KB

Ansatz 2014

Ansatz 2015

3610

52507

Lernmittel

A01

31.600

31.600

3610

52509

Lehrmittel und
Unterrichtsmaterial inkl. der
IuK-Technik in Schulen

A01

31.600

31.600

3700

52509

Lehrmittel und
Unterrichtsmaterial inkl. der
IuK-Technik in Schulen

A01

204.000

204.000

3701

52507

Lernmittel

A01

180.000

180.000

3701

52509

Lehrmittel und
Unterrichtsmaterial inkl. der
IuK-Technik in Schulen

A01

530.000

530.000

3702

52507

Lernmittel

A01

360.000

360.000

3702

52509

Lehrmittel und
Unterrichtsmaterial inkl. der
IuK-Technik in Schulen

A01

400.000

400.000

3703

52507

Lernmittel

A01

24.800

24.800

3703

52509

Lehrmittel und
Unterrichtsmaterial inkl. der
IuK-Technik in Schulen

A01

100.000

100.000

3704

52507

Lernmittel

A01

400.000

400.000

3704

52509

Lehrmittel und
Unterrichtsmaterial inkl. der
IuK-Technik in Schulen

A01

450.000

450.000

3705

52507

Lernmittel

A01

45.000

45.000

3705

52509

Lehrmittel und
Unterrichtsmaterial inkl. der
IuK-Technik in Schulen

A01

115.000

115.000

3700

68156

Lernmittel für
Privatschüler/innen

T

50.000

50.000

3701

68156

Lernmittel für
Privatschüler/innen

T

30.000

30.000

3702

68156

Lernmittel für
Privatschüler/innen

T

20.000

20.000

3704

68156

Lernmittel für
Privatschüler/innen

T

70.000

70.000

3705

68156

Lernmittel für
Privatschüler/innen

T

2.000

2.000

 

 

 

 

3.044.000

3.044.000

 

In der Untersuchung der Aufteilung zwischen Lehr- und Lernmitteln ergibt sich die Tatsache, dass die befürchtete Umverteilung von Lernmitteln zugunsten der Lehrmittel nicht erfolgt ist. Umgekehrt sind sogar insgesamt 65.400 ? aus den Lehrmitteln in die Lernmittel geflossen. Die folgende Übersicht verdeutlicht das anhand der Ansatzsummen je Titel:

 

 

 

Summe

52507

Lernmittel

 

1.041.400

1.041.400

Summe

68156

Lernmittel für
Privatschüler/innen

 

172.000

172.000

 

 

Gesamt

 

1.213.400

1.213.400

 

 

Leitlinien-Anteil SenFin

 

1.148.000

1.148.000

 

 

Differenz

 

65.400

65.400

 

 

 

 

 

 

Summe

52509

Lehrmittel und
Unterrichtsmaterial inkl. der
IuK-Technik in Schulen

 

1.830.600

1.830.600

 

 

Gesamt

 

1.830.600

1.830.600

 

 

Leitlinien-Anteil SenFin

 

1.896.000

1.896.000

 

 

Differenz

 

-65.400

-65.400

 

Die erstmalig veranschlagten Sonderbedarfe der Lehrmittel wurden aus der Gesamt-Lehrmittel-Summe herausgeschnitten. Anders als bei den Lernmittel basiert der Teil der Lehrmittelzuweisung nicht auf der Anzahl der Schüler/innen je Schultyp, sondern auf einem einheitlichen Schülersatz von 74,26 ?, der mit der Anzahl der Schüler/innen auf öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Bezirk multipliziert wurde (25.531). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Zuweisungsteil für Lernmittel für Schüler der Klassenstufen 1-6 um 10 ? pro Kind für sog. schulbuchergänzende Lernmittel reduziert wurde und darüber hinaus der Betrag für nicht-befreite Schüler/innen von 15,95 ? auf 3,34 ? sank.

 

Rechnung zur Ansatzbildung über 180.000 ? bei 3701-52507:

 

Bestandteile:

Anzahl der Schüler/innen: 10.017, davon befreit: 2.221

Betrag pro Schüler/in: 3,34 ?; für bereite: 26,67 ?

10% Gesamtbedarfszuschlag für alle auf Basis der Pauschalsumme für alle (s.o.)

PLUS

15,00 ? je Kind nichtdeutscher Herkunft (NdH) in Schulen mit über 40% NdH-Schülern: 3.825

PLUS

15,00 ? je Kind an einer Staatlichen Europa-Schule in Berlin (SESB): 1.867

 

Rechnung:

 

Schüler

Betrag

Gesamt

7.796

3,34 ?

26.038,64 ?

2.221

26,67 ?

59.234,07 ?

10.017

Summe

85.272,71 ?

 

davon 10%

8.527,71 ?

 

Zwischensumme 1 (ZWS)

93.800,42 ?

3.825

15,00 ?

57.375,00 ?

 

ZWS 2

151.175,42 ?

1.867

15,00 ?

28.005,00 ?

 

Gesamtsumme

179.180,42 ?

 

rd.

180.000,00 ?

 

Kapitel 4042: Der deutliche Anstieg des Ansätze 2014/2015 gegenüber dem Vergleichsansatz 2013 erklärt sich mit der wachsenden Bedeutung des Kinderschutzes und folgt damit der bundesweiten Entwicklung.

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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