Auszug - Zukünftig keinen Wohnungsleerstand dulden!  

 
 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 28.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0644/4 Zukünftig keinen Wohnungsleerstand dulden!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Tillinger erinnert an die Kleine Anfrage 0205/4 "Gebäude Berliner Str. 137", die sich bereits des seit Jahren leerstehenden Objektes widmete und nunmehr aufgegriffen wurde, um den offensichtlichen Missstand endlich zu beseitigen. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, erläutert die Umstände, die zu einer Verzögerung beim Baubeginn des an dieser Stelle geplanten Hotel- und Wohnungsbaus führten. Während ursprünglich eine ergänzende Neubebauung mit Hotelnutzung genehmigt war, ist nunmehr der Einbezug des gesamten Grundstücks in das Vorhaben und der Abriss des Hauses vorgesehen. Die verloren gehenden Wohnflächen sollen im neuen Vorhaben kompensiert werden. Mittlerweile lägen die Grundrisse vor, die Baugenehmigung könne aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr erteilt werden. Dem Vorschlag von Frau Wieland, die Drucksache damit für durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären, wird einstimmig gefolgt.

Die BVV möge beschließen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Eigentümer des Grundstückes Berliner Str. 137 auf den schon zu lange andauernden Leerstand der Wohnungen in diesem Gebäude hinzuweisen und eine baldigst beginnende Bautätigkeit einzufordern. Sollte der Eigentümer nach Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes nicht mit dem Bau begonnen haben, wird gebeten, umgehend nach den Vorgaben des Gesetzes zu verfahren.

Der BVV ist bis zum 31.10.2013 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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