Auszug - Erfahrung und Evaluierung zur Aktuellen Stunde (§§ 41 Abs. 7, § 59 Abs. 3)
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Im Hinblick auf bisher lediglich fünf entsprechende Tagesordnungspunkte und dem Umstand, dass Verfahrensprobleme größeren Umfangs nicht aufgetreten sind, wird verabredet, die Angelegenheit im Herbst 2014 erneut aufzurufen. Zurzeit spricht nichts gegen eine Fortsetzung dieses neuen Elements der Erörterung eines aktuellen Themas in der BVV.
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