Auszug - Zehn Prozent für die Jugendarbeit
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Frau Jantzen weist auf die Schwierigkeiten hin, die für Jugendarbeit ausgegebenen Mittel aus den verschiedenen Kapiteln - auch verschiedener Abteilungen - zusammenzufügen und so kameral (nicht nur für die zurückliegende Zeit) zu einer Aussage zu kommen. Darüber hinaus ist es ebenfalls schwierig nachzuvollziehen, wie das aus der KLR errechnete Budget für Jugendarbeit sich in der Globalsumme für den Bezirk niederschlägt. Ein Konzept zur Erhöhung der Mittel für die Jugendarbeit zu erarbeiten, wäre grundsätzlich möglich. Es darf aber nicht ausschließlich zu Lasten anderer Abteilungen gehen und bedarf Unterstützung durch die Landesebene.
Der JHA beschließt den vorliegenden Dringlichkeitsantrag in geänderter Fassung einstimmig:
"Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zum 04.09.2013 darzulegen, wie hoch der Anteil für die Jugendarbeit gemessen an den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln (§ 45 Abs. 2 AG KJHG) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist.
Falls dieser Anteil geringer als zehn Prozent sein sollte, ist darüber hinaus bis zum 31. März 2014 ein Konzept vorzulegen, wie dieser Anteil in einem überschaubaren Zeitrahmen auf die gesetzlich vorgeschriebene 10%-Marke zu bringen ist."
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zum 04.10.2013 darzulegen, wie hoch der Anteil für die Jugendarbeit gemessen an den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln (§ 45 Abs. 2 AG KJHG) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist.
Falls dieser Anteil geringer als zehn Prozent sein sollte, ist darüber hinaus bis zum 31. 03.2014 ein Konzept vorzulegen, wie dieser Anteil in einem überschaubaren Zeitrahmen auf die gesetzlich vorgeschriebene 10%-Marke zu bringen ist.
(Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 10. April 2013)
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, innerhalb von zwei Wochen darzulegen, wie hoch der Anteil für die Jugendarbeit gemessen an den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln (§ 45 Abs. 2 AG KJHG) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist.
Falls dieser Anteil geringer als zehn Prozent sein sollte, ist darüber hinaus bis zum 17. Mai 2013 ein Konzept vorzulegen, wie dieser Anteil in einem überschaubaren Zeitrahmen auf die gesetzlich vorgeschriebene 10%-Marke zu bringen ist.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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