Auszug - Festsetzung Bebauungsplan 4-48 B (Saatwinkler Damm)
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Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, erläutert die mit dem Bebauungsplan beabsichtigte Umstellung auf die Anwendung der Baunutzungsverordnung und auf Nachfrage von Herrn Dr. Heise hin die Grundlagen zur Anwendbarkeit des § 13a Baugesetzbuch. Teil I und Teil II der Vorlage werden jeweils mit 14:0:1 Stimmen angenommen und die Dringlichkeit zuerkannt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes 4-48B vom 18. Januar 2013.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 4-48B vom 18. Januar 2013 zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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