Auszug - Berliner Innenring in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes einbeziehen  

 
 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 13.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0652/4 Berliner Innenring in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes einbeziehen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Drews/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Siele regt aufgrund der vorliegenden VzK 0530/4 an, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten

BV Siele regt aufgrund der vorliegenden VzK 0530/4 an, den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu betrachten. Frau Bezirksstadträtin Jantzen und BV Dr. Murach widersprechen dem und halten den Antrag  als Ergänzung der bisherigen Aktivitäten für sinnvoll. BD Dr. Stock schlägt vor, den letzten Halbsatz zu streichen. BD Kasper hält aber für dringende Bedarfe Ausweichstrecken für erforderlich. Vorgeschlagen wird daher die Worte "in der Regel" vor dem vorletzten Halbsatz zu  ergänzen (vor "auf den äußeren."); die Streichung des letzten Halbsatzes könne bleiben. BV Wieland stimmt der Änderung zu.  BV Dr. Murach führt dazu aus, dass der Außenring prinzipiell noch Kapazitäten frei habe, es aber einen Engpass gäbe (Wuhlheider Kreuz). Wichtig sei im Hinblick auf den Bundesverkehrswegeplan 2030 den Anteil der Lärmsanierung zu erhöhen und lärmabhängige Trassenpreise zu forcieren.

 

Nach Erörterung zwischen BV Wieland und BV Siele einigt sich der Ausschuss, dass der Antrag als Ersetzungsantrag zu werten ist. Dieser wird einstimmig angenommen, auch das Votum für die Dringlichkeit ist einstimmig.

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz

 

Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Sinne des Schutzes der Wohnbevölkerung für die Aufnahme der Strecke des (südwestlichen) Berliner Schieneninnenrings in das Lärmsanierungsprogramm an Bundesverkehrswegen einzusetzen. Des Weiteren soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Schienengüterverkehre, die nicht für Berlin bestimmt sind, auf den äußeren Berliner Schienenring geleitet werden, soweit dieser noch freie Kapazitäten hat.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2013 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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