Auszug - Eingabe Nr. 44 der Frau Renate H. betr. Geplante Bebauung auf dem Gelände der Kleingartenkolonie Oeynhausen BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Petentin und mehrere Anwohner sind anwesend

Die Petentin und mehrere Anwohner sind anwesend.

 

Sie bitten noch einmal um intensive Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, die Bebauung (geplant sind sechs Etagen) zu reduzieren. Alle Anwohnerinnen und Anwohner befürchten die Beschattung ihrer Wohnungen, erhöhten Verkehrslärm und Abgase durch zusätzlichen PKW-Verkehr.

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass es sich hier um eine private und keine öffentliche Fläche handelt. Die geplante Bebauung der westlichen Hälfte des Geländes der Kleingartenkolonie Oeynhausen-Nord ist das Ergebnis eines Kompromisses. Um einen möglichst großen Flächenanteil der Kleingärten erhalten zu können, musste die bauliche Dichte entsprechend erhöht werden, damit keine Entschädigungen ausgelöst werden. Das geltende Baurecht (Baunutzung von 1960) lässt für das gesamte Privatgrundstück eine 3-geschossige Bebauung zu, sofern die Erschließung gesichert ist. Der am 17.01.2013 vorgestellt Entwurf des Masterplans sieht auf der westlichen Hälfte des Grundstücks eine 6-geschossige Bebauung vor, während die Kleingärten auf der östlichen Hälfte planungsrechtlich gesichert werden.

 

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat in der Sitzung am 17.01.2013 beschlossen, ". für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Vollgeschossen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu ermöglichen , deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist."

 

Die von den Petenten aufgeworfenen Fragen der Belichtung, der Abstandsflächen, des Verkehrs, der Lärmemissionen und der Infrastrukturversorgung werden im Rahmen dieses Verfahrens selbstverständlich geprüft bzw. gutachterlich untersucht, so Herr BzStR Schulte, und in die Entscheidung über den Bebauungsplan nach Abwägung aller eingebrachten Argumente einbezogen. Das BA auch sehr stark darauf achten, dass die Fragen der Infrastruktur und auch der Erschließung so gelöst werden, dass auch die Nachbarschaft möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen wird und dass die Erschließung nicht über bestehende Straßen erfolgt, sondern über ein neues Straßennetz funktioniert.

 

Auf die entsprechende Frage der Petentin teilt Herr BzStR Schulte mit, dass das Planungsverfahren am 23. oder 24. Mai bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angezeigt wurde. Es ergeht dann eine Stellungnahme die ausgewertet werden wird, und danach wird ein Aufstellungsbeschluss vorbereit und vom Bezirksamt beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss ist der "Startschuss" für alle weiteren Verfahren.

 

Wie sehe ein Grundstückstausch anstelle von Oeynhausen aus fragt die Petentin. Dazu antwortet Herr BzStR Schulte, dass keine entsprechenden Flächen vorhanden seien. Eine entsprechende Anfrage von BV Garmer an den Finanzsenator Dr. Nußbaum wurde abschlägig beantwortet. Insofern besteht da leider keine Möglichkeit.

 

Herr Huwe sieht hier für das Bezirksamt keine Vernachlässigung, kein Vergehen. Es muss abgewartet werden, was das Bebauungsplanverfahren bringt.

 

Herr Wapler sagt, dass die Eingabe über die Kompetenz und die Aufgaben des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden hinaus geht, da es sich bei dem von der BVV betroffenen Beschluss um  eine politische Entscheidung handelt.

 

Die diversen Themen der Beschwerde, wie z. B. die Höhe der Mieten und der Parkplatzdruck werden diskutiert.

 

Seitens der Petentin wird kritisiert, dass die Kolonie diverse Schreiben an Herrn BzStR Schulte geschickt hat, die zum Teil ohne Antworten blieben. Es hieße immer, dass über rechtliche Dinge nicht gesprochen werden kann, was die Petentin nicht versteht.

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass es sich hier um einen Rechtsstreit handelt. Selbstverständlich werden Schreiben beantwortet, auch wenn unterschiedliche rechtliche Bewertungen gesehen werden. Der Kolonie Oeynhausen wurde angeboten, mit dem Gutachter des Bezirksamtes zu reden.

 

Abschließend teilt Frau Halten-Bartels mit, dass dieses Thema in den Fraktionen und speziell im Ausschuss für Stadtentwicklung intensiv besprochen und diskutiert wird.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.


 

 
 

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