Auszug - Zentrale Baustellenkoordination und Schlagloch-Programm
Auf die unklare Veranschlagungsvorgabe durch die Senatsverwaltung für Finanzen weist zunächst Herr Schulte hin. Zwar wurden die Mittel im sogenannten Aufstellungsrundschreiben zunächst bei den Bezirken ausgewiesen, angeblich werde jedoch wieder geplant, sie im Hauptverwaltungsetat zu belassen. Auch seien die finanziellen Auswirkungen des Zensus noch nicht absehbar. herr Gusy hält eine Zuständigkeit des Haushaltsausschusses für gegeben und äußert die Befürchtung, dass die Mittel zukünftig im Bezirksplafonds versickern würden. Diese Sorge teilt Herr Häntsch nicht. Sinn des Antrages sei es, dass der Etat nicht nach Gutsherrenart verteilt werde. Sollten die Mittel im Bezirksetat vorhanden sein, wäre der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt, falls nicht, müsse er nochmals beraten werden und wird daher vertagt.
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