Auszug - "Geheime Heime" für chronisch psychisch Erkrankte auch in Charlottenburg-Wilmersdorf?  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 14.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0547/4 "Geheime Heime" für chronisch psychisch Erkrankte auch in Charlottenburg-Wilmersdorf?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Wuttig/Hansen/Dr. Vandrey/Kaas Elias/Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Hansen begründet den Antrag und verweist in diesem Zusammenhang auf entsprechende Artikel im Tagesspiegel am 9

BV Hansen begründet den Antrag und verweist in diesem Zusammenhang auf entsprechende Artikel im Tagesspiegel am 9.3. und 11.3.2013.

 

BzStR Engelmann schlägt vor den Antrag als erledigt zu betrachten, weil bereits im Rahmen einer Fragebogenaktion der bezirklichen Psychiatriekoordinatoren zum Thema "geschlossene Unterbringung" im November 2012 berlinweit alle vollstationären Pflegeeinrichtungen befragt wurden, inwieweit psychisch kranke Menschen (ohne Demenz) mit einem Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB betreut werden können.

 

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden 34 vollstationäre Pflegeeinrichtungen befragt. Von ihnen antworteten 14 Einrichtungen (41%), die die Frage nach geschlossener Unterbringung alle mit "nein" beantworteten. Die Heimstudie zeigt, so BzStR Engelmann, dass aus der Präsenz psychisch kranker Menschen in Pflegeheimen nicht zwingend geschlussfolgert werden kann, dass hier in jedem Fall eine Fehlplatzierung vorliegt. Eine Fehlplatzierung kann umso eher vermutet werden, je jünger die Klienten sind. Aus diesem Grund hat sich eine Facharbeitsgruppe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Charlottenburg-Wilmersdorf im November 2012 mit der Frage der Unterbringung jüngerer Klienten in einem Pflegeheim befasst. Festgestellt wurde, dass es sich um Einzelfälle handelt, bei denen eine Betreuung über die Eingliederungshilfe zeitweilig gescheitert ist und keine Alternative als die Unterbringung in einem Pflegeheim gesehen wird. Bei den besagten Klienten handelt es sich überwiegend um jüngere Klienten mit einem hohen Hilfebedarf, die jedoch keine Hilfe oder Unterstützung im System der Eingliederungshilfe annehmen oder krankheitsbedingt zulassen können. Festgestellt wurde, dass dies in hohem Maße mit fehlender Medikamenten-Compiance einhergeht und hierbei die bis zu diesem Zeitpunkt unklare rechtliche Situation hinsichtlich einer medikamentösen Zwangsbehandlung eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Übereinstimmend festgestellt wurde, dass die Unterbringung in einem Pflegeheim für diese Klienten nicht dauerhaft sein sollte. Es wurde festgelegt, dass aktive Anstrengungen unternommen werden sollten, für diese Menschen eine Perspektive, unterstützt durch das System der Eingliederungshilfe zu entwickeln. Hierzu wurde folgendes vereinbart:

Neben der bereits für das Steuerungsgremium Psychiatrie (SGP) Charlottenburg-Wilmersdorf bestehenden Vereinbarung, dass im SGP von den Trägern über sogenannte "schwierige Entlassungen", z.B. bei geplanter auswärtiger Heimunterbringung eines Klienten, informiert wird, soll nun auch eine beabsichtigte Verlegung in ein Heim nach SGB XI im SGP mitgeteilt werden. Gleichzeitig soll im SGP ein Zeitraum vereinbart werden, nach dem der Fall dort wieder thematisiert wird. Der letzte Versorgungsträger aus dem Bereich der Eingliederungshilfe nimmt daraufhin Kontakt mit dem gesetzlichen Betreuer auf und prüft zusammen mit dem SGP Möglichkeiten bezüglich einer Versorgung im System der Eingliederungshilfe. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit diesen Festlegungen dem mit der Anfrage angesprochenen Thema in unserem Bezirk bereits bestmöglich nachgegangen wird. Damit hat sich - so BzStR Engelmann - der Antrag erledigt.

 

BV Wittke und BV Hansen sehen in der ausführlichen Stellungnahme jedoch keine Erledigung des Antrages. BV Hansen schlägt eine Änderung des Berichtszeitraumes auf den 31.07.2013 vor.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu überprüfen, in wie vielen Pflegeheimen im Bezirk psychisch erkrankte Menschen untergebracht sind und dafür Sorge zu tragen, dass diese Menschen ihrem Krankheitsbild entsprechend versorgt werden.

 

Der BVV ist erstmalig zum 31.07.2013 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:        5               Enthaltung:             

 
 

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