Auszug - Geheime Abstimmungen  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 30.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 226 a
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0558/4 Geheime Abstimmungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr. Vandrey/Kaas Elias/Wapler/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Gusy begründet an Hand des zu einer Vorlage in der BVV gestellten Antrags auf geheime Abstimmung

BV Gusy begründet an Hand des zu einer Vorlage in der BVV gestellten Antrags auf geheime Abstimmung. Da es sich um ein Ersuchen in einer Sachfrage handelte, sei der bezirksverwaltungsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit (vgl. § 8 Abs. 6 Satz 1 BezVG) berührt; politisch besteht die Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, auch das Abstimmungsverhalten transparent zu machen. BV Schlosser widerspricht unter Hinweis auf "Fraktionszwang" und die zu bewahrende Möglichkeit, in einer geheimen Abstimmung allein nach Gewissensgründen entscheiden zu können. Bei Bedarf könne das individuelle Verhalten in einer persönlichen Erklärung kommentiert werden (§ 19 GO schließt jedoch dieses Verfahren aus, der U.).

 

Nach kontroverser Erörterung erfolgt die Abstimmung.

 

Die BVV möge beschließen:

Der Geschäftsordnungsausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 25 Abs. 2 ergänzt, der lautet:

 

Geheime Abstimmung in Sachfragen ist unzulässig; §§ 27 und 59 Abs. 2 bleiben unberührt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              8              dagegen:     1                  Enthaltung:              0

 
 

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