Auszug - Änderungsanträge
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BV Wapler erläutert den Überarbeitsbedarf unter Bezug auf die schriftlich vorliegende Begründung. Durch eine solche Klarstellung sei darüber hinaus die Regelung zur Reihenfolge der Abstimmung von Verfahrens- und Sachanträgen (vgl. § 23 GO) für alle Beteiligten besser umzusetzen. Nach Erörterung einigen Praxisbeispiele erfolgt die Abstimmung.
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 39 Abs. 3 ergänzt, der lautet:
In den Fällen, in denen die ursprüngliche Vorlage durch einen Änderungsantrag in vollem Umfang ersetzt werden soll (Ersetzungsantrag), ist dies in dem Änderungsantrag zum Ausdruck zu bringen. Bei Zweifeln entscheidet der Sitzungsvorstand nach vorheriger Rücksprache mit dem/der Initiator/in.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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