Auszug - Meyerinckplatz: Kein Supermarkt ohne Verkehrskonzept  

 
 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 11.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kempinski Hotel Bristol Berlin
Ort: Kurfürstendamm 27, 10719 Berlin
0555/4 Meyerinckplatz: Kein Supermarkt ohne Verkehrskonzept
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Prejawa/Rouhani 
Drucksache-Art:AntragDringlichkeitsbeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wapler begründet den noch zu modifizierenden Antrag, da keine Genehmigung erteilt, sondern die Entscheidung im Rahmen eines Freistellungsverfahrens getroffen wurde

Herr Wapler begründet den noch zu modifizierenden Antrag, da keine Genehmigung erteilt, sondern die Entscheidung im Rahmen eines Freistellungsverfahrens getroffen wurde. Obwohl durch den Investor eine Täuschung über den tatsächlichen Lieferumfang erfolgte, könne deswegen nicht das Baurecht entzogen werden. Allerdings solle aufgrund des nun beantragten höheren Lieferumfanges ein Verfahren eingeleitet werden, in dem die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner Berücksichtigung fänden. Auf die grundsätzliche Zulässigkeit einer Gewerbeansiedlung am Meyerinckplatz weist Herr Schulte hin. Deswegen seien auch die nunmehr beantragten ca. 15 Anlieferungen pro Woche zu genehmigen, neben der Einrichtung einer Ladezone könnten dazu noch Auflagen zur zeitlichen Abstimmung der Lieferungen ergehen. Trotzdem die Alnatura Produktions- und Handels GmbH selbst mittlerweile eine noch höhere Zahl von Lieferfahrten für möglich halte, müsse die verwaltungsmäßige Entscheidung anhand der im Antragsverfahren abgegebenen Erklärungen erfolgen. Erst wenn vom Antragsteller eine weitere Ausweitung auf die im Raume stehenden 34 Lieferungen pro Woche begehrt würde, könnte dies zu einem erweiterten Genehmigungsverfahren führen. Herr Prejawa hinterfragt, inwiefern es nicht auch aus den bereits im letzten Jahr von Alnatura selbst gegebenen öffentlichen Erklärungen möglich sei, das laufende Genehmigungsverfahren anders zu bewerten und das "System der Salamitaktik" zu durchbrechen. Auch führe bereits ein Sattelschlepper dazu, dass eine Ladezone über 15 Metern Länge besetzt sei und eine Verlängerung auf 25 Meter wahrscheinlich werde. Kundenverkehre seien nach wie vor nicht berücksichtigt worden. Welche anderen Maßnahmen zu tragen kämen, wenn die Salamitaktik unterbunden würde, hält Herr Garmer für erörterungswürdig. Frau Rouhani bittet um Klarstellung, ob das Verfahren nach § 63 Genehmigungsfreistellung oder § 64 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Bauordnung Berlin (BauO Bln) geführt wird. Sie bittet auch um Aussagen darüber, wie ergebnisoffen das Bezirksamt prüfen kann und auf welcher Basis die Betriebseröffnung am 25. April 2013 erfolgen werde. Herr Schulte erläutert nochmals seine zu Beginn der Diskussion gegebenen Ausführungen zum Verfahren, das aufgrund der gerichtlichen Beurteilung und der daran orientierten Linie des Bezirksamtes nach § 64 BauO Bln geführt werde. Er schlägt vor, dass sich Bezirksamt und Bürgerinitiative auf einen gemeinsamen Weg verständigten, wie eine Zählung des Lieferverkehrs koordiniert und eine gemeinsame Strategie entwickelt werden könnte. Forderungen nach einem Verkehrskonzept seien nachvollziehbar, aber gingen nicht konform zur derzeitigen Rechtslage.

Das Wort erhalten Frau Jensen und Frau Keller von der Bürgerinitiative Meyerinckplatz. Sie weisen auf die vorhandenen gerichtlichen Entscheidungen zur Betriebsbeschreibung hin, die auf Basis von monatlich fünf bis acht Lieferungen mit Fahrzeugen der Kategorie "Sprinter" fuße. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sowohl das vorhandene Verkehrsgutachten als auch die von Alnatura selbst publizierte Zahl von Lieferungen mit zusätzlich deutlich größeren Fahrzeugen ignoriert werde. Gleichzeitig sei die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner nicht angemessen erfolgt, auch die Informationspolitik des Bezirksamtes sei unzureichend.

Herr Schulte widerspricht diesen Vorwürfen unter Hinweis auf die regelmäßige Präsenz der Vertreterinnen der Bürgerinitiative im Ausschuss sowie auf den ebenfalls regelmäßigen Kontakt per Telefon und E-Mail und die ausführliche Medienberichterstattung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren sei nach § 64 BauO Bln nicht vorgesehen, so Herr Al Abed. Auch müsse vorab geklärt sein, ob die an den Investor gerichtete Forderung der Erstellung eines Verkehrskonzeptes überhaupt rechtlich realisierbar wäre. Eine andere verkehrliche Lösungsmöglichkeit könne auch die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen sein, dagegen werde die gewünschte Schließung einer Spange am Meyerinckplatz zum Parkplatzwegfall und damit zur Zunahme von Parksuchverkehr führen, so Herr Schulte. Zu bedenken sei auch, dass Gewerbe ohne Lieferverkehr die Ansiedlung eines Wettbüros anstatt eines Supermarktes zur Folge haben könnte.

Zur Beratung über den von Frau Rouhani vorgestellten Änderungsantrag wird die Sitzung von 19.38 Uhr bis 19.46 Uhr unterbrochen. Da seine Bedenken nach wie vor bestehen, empfiehlt Herr Al Abed weiterhin, erst eine Klärung zu erreichen und die Beschlussfassung zu vertagen. Weil aber das Bezirksamt die Realisierbarkeit des Antrages prüfen werde und die nächste Sitzung erst am 23. April unmittelbar vor Öffnung des Marktes am 25. April stattfinde, solle heute eine Abstimmung erfolgen, so Herr Prejawa. Herr Mattern vertritt die Auffassung, dass der Betreiber dem Antrag nicht Folge leisten würde und kündigt die Enthaltung seiner Fraktion an. Der geänderte Antrag wird mit 5:5:4 Stimmen abgelehnt, der Ursprungsantrag wird mit 5:9:0 Stimmen ebenfalls abgelehnt.


Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist abzulehnen.

 

 

Ursprungstext.

Das Bezirksamt wird ersucht, die jetzige Genehmigung für den Supermarkt in der Giesebrechtstr. 4 / Sybelstr. 8, dessen Eröffnung zum 25. April 2013 geplant ist, mit sofortiger Wirkung zu entziehen und auf einem neuen Genehmigungsverfahren  zu bestehen, in dem die verkehrlichen Belange hinsichtlich des tatsächlichen Liefer- und Kundenverkehrs berücksichtigt werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2013 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              5              dagegen:         9              Enthaltung:              0

 
 

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