Auszug - Kostenlose Einsichtnahme der Bürger in Gutachten
BV Schlosser begründet den Antrag.
BD Bolsch informiert, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erhebung einer Gebühr regelt.
BV Gusy stimmt dem zu, aber schlägt vor, den Antrag zurückzustellen, um ggf. Senatsseitig auf eine Gesetzesänderung einzuwirken.
BV Schlosser fragt, was geschieht wenn der/die Bürger/in das IFG bei der Antragsstellung nicht zitiert.
BzStR Gröhler erörtert, dass der/die Bürger/in ihr Einsichtnahmeersuchen begründen muss und bzgl. Recherche seitens der Verwaltung einen Aufwand verursacht, der durch diese Gebühr abgegolten werden soll.
BV Schlosser zieht den Antrag zurück.
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