Auszug - Unterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
BV Behrendt begründet den Antrag. Ziel ist es, dass sich Asylsuchende so kurz wie möglich in Sammelstellen aufhalten und menschenwürdig untergebracht werden. BzStR Engelmann stellt fest, dass der Antrag die Problemlage richtig beschreibt und verdeutlicht das eigentliche Kernproblem, vor allem das Fehlen von Unterbringungskapazitäten auf Landes- und Bezirksebene. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:
Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die (Erst-)Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.
Dabei soll durch den Senat sichergestellt werden, dass a) Unterkünfte in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden; b) bei der Ausstattung, Größe und Lage von Gemeinschaftseinrichtungen die Bedürfnisse der Bewohner/-innen sowie die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet werden. c) das zuständige Bezirksamt bei der Planung/Eröffnung neuer Einrichtungen oder der Erweiterung bestehender Einrichtungen beteiligt wird; d) die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und den Bezirken die dafür entstehenden Kosten (z. B. Impfkosten, Schulinfrastrukturkosten) als Ist-Kosten außerhalb der Kosten- Leistungsrechnung (KLR) erstattet werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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