Auszug - Mindestlohn von 8.50 Euro für alle beim Land Berlin Beschäftigten sichern
BzStR Engelmann bittet um Erläuterung, welche Bereiche die Lohnuntergrenze von 8,50 ? nicht einhalten. Im Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS), der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird, ist ein Mindestlohn von 7,50 ? festgelegt. Deshalb hält er hier eine Erhöhung für nicht praktikabel. BV Kaas Elias teilt die Einschätzung hinsichtlich der aktuellen ÖBS-Verträge. Der Antrag wurde auch im Abgeordnetenhaus eingebracht. Insofern möchte seine Fraktion das Anliegen der Partei unterstützen. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung:
Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Der BVV ist bis zum 28.02.2013 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 5 Enthaltung: |
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