Auszug - Gedenktafeln zur Erinnerung an Klaus Schütz und Heinz Galinski
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BV Siele begründet den Antrag.
BV Wuttig fragt, warum zwei Personen in einem Antrag zusammengefasst worden sind.
BzStR Gröhler erörtert, dass die Gebäude nebeneinander stehen und gibt zu Bedenken, dass Personen 5 Jahre vor ihrer Ehrung verstorben sein müssen, also eine Ehrung für Klaus Schütz erst 2017 angeregt werden kann.
Die Vorsitzende vertagt den Antrag.
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