Auszug - Ergänzungsplan zum Haushalt 2013 (DS-Nr. 427/4) - Bereich Jugend -
Die BVV möge beschließen: „Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplanes 2013 in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Ãnderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplanes 2013 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern entstanden sind. Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2013 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.“
Frau Jantzen erläutert die Änderungen, die weitgehend auf Vorgaben der Senatsfinanzverwaltung beruhen und nur an einigen Stellen aus Sicht der Verwaltung vertretbare pauschale Kürzungen umfassen. Nach Aufruf aller Kapitel und Titel der 7 Seiten umfassenden Vorlage ergeben sich keine Fragen. Der Ausschuss nimmt die Vorlage Drucksache: 0427/4 zur Kenntnis.
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