Auszug - "Berliner Notdienst Kinderschutz" in vollem Umfang erhalten!
Die BVV möge beschließen: Der Jugendhilfeausschuss und die BVV des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sehen die Beratung und Betreuung von Straßenkindern als dringend erforderliche gesamtstädtische Aufgabe an und ersuchen daher das Bezirksamt, beim Trägerbezirk des Berliner Notdienst Kinderschutz und den zuständigen Senatsverwaltungen die vollumfängliche Sicherung des bisherigen Angebots einzufordern. Der BVV ist bis zum 30.11.2012 zu berichten.
Herr Wuttig erläutert den Hintergrund des Antrags. Frau Jantzen informiert, dass inzwischen Außeneinstellungen für den Notdienst genehmigt wurden und eine Einschränkung der Arbeit zur Zeit nicht zu befürchten ist.
Im Ergebnis sieht der Ausschuss den Antrag durch Verwaltungshandeln einstimmig als erledigt an.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache hat sich durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Der Jugendhilfeausschuss und die BVV des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sehen die Beratung und Betreuung von Straßenkindern als dringend erforderliche gesamtstädtische Aufgabe an und ersuchen daher das Bezirksamt, beim Trägerbezirk des „Berliner Notdienst Kinderschutz“ und den zuständigen Senatsverwaltungen die vollumfängliche Sicherung des bisherigen Angebots einzufordern. Der BVV ist bis zum 30.03.2013 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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