Auszug - Verkauf Anne-Frank-Haus/Bolzplatz erhalten
Bei Erhaltung des Bolzplatzes an dieser Stelle wäre hinsichtlich der von einem Investor zu errichtenden Wohnbebauung eine Lärmschutzproblematik zu erwarten, was zu einer starken Nutzungseinschränkung des Bolzplatzes führen könnte. Die Abt. Jug und Bü sind zur Zeit noch in der Abstimmung über die ggf. zu verkaufende Fläche. Von Seiten der Abt. Jug wurden die Anforderungen hinsichtlich der Größe und Nutzung der Jugendfreizeiteinrichtung und des Bolzplatzes formuliert. Das Ergebnis wird in einer VzK berichtet werden. Bolzplätze unterliegen anderen Lärmschutzbestimmungen als Kinderspielplätze und sind im Verhältnis gegenüber dem Anwohnerlärmschutz weniger privilegiert. Bei den weiteren Planungen wird darauf zu achten sein, dass die Lärmproblematik weitestgehend vermieden wird.
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