Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung 7a) Wie wirkt dich der Nachtragshaushalt auf langfristige Projekte aus? ( Investitionen über mehrere Jahre) 7b) Sonstiges
Die Frage zu a) beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Der Bezirk muss keinen Nachtragshaushaltsplan erstellen, sondern vielmehr einen Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2013. Bis zur Zustimmung des Hauptausschusses gilt die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Verfassung von Berlin (VvB). Danach dürfen alle bereits begonnen Baumaßnahmen weitergeführt werden. Neubeginner sind dagegen in diesem Zeitraum untersagt. Als begonnen gilt eine Maßnahme, wenn zu deren Vorbereitung oder Planung bereits bedeutende Mittel geflossen sind und „Stop“ einen Schaden für das Land Berlin bedeutet.
Ferner ergibt sich die Frage, ob die haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen des Bezirks betraglich beziffert werden können. Herr Köppen führt dazu aus, dass dies nicht möglich sei, da man sich bei der Nennung von Zahlen im spekulativen Raum bewegen würde.
Herr Köppen weist auf die Terminkette für die Fortschreibung 2013 hin (siehe TOP 4) und die für den 17.01.2013 geplante BVV-Beschlussfassung zu diesem Thema.
Herr Herz äußert, bekräftigt von den übrigen Ausschussmitgliedern, seine Irritation über die Tatsache, dass wiederholt zur Ausschusssitzung kein Mitglied des Bezirksamtes anwesend war.
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